HStAM Bestand Urk. 85 Nr. 10744

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1453 Juli 18

Originaldatierung 

In die Arnolfi episcopi

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Hedwig Osterrad trifft folgende Mutscharung und Vereinbarung mit ihrem Sohn Herr Heinrich und den Kindern ihrer verstorbenen Tochter Hedwig: Die Wiese vor dem Burghagen, die früher Hennichen Hebeler gehörte, sollen die Johanniterherren erhalten, die Wiese oberhalb der Mühle will sie mit den Kindern ihrer Tochter nutzen, nach ihrem Tode soll sie ihr Sohn mit ihren Enkelkindern nutzen und nach dessen Tode soll sie den Enkelkindern allein gehören, die Wiese zu Holzhausen will Hedwig alleine nutzen, nach ihrem Tode soll sie ihr Sohn Heinrich nutzen und nach dessen Tode sollen sie ihre Enkelkinder besitzen.

Zeugen 

Auf Seiten Hedwigs und Heinrichs der Johanniterkomtur Johann Schunke, Kurt Smed derJunge, Bürgermeister zu Wildungen, und Johannes Osterrad, auf Seiten der Enkelkinder deren Vater Hennce, Kurt Smed der Alte, Johann Sachmann (?) und Heinrich ... Bürger zu Wildungen.

Siegler 

Der Komtur Johann Schunke und Konrad von Züschen.

Formalbeschreibung 

Or., Perg., von den 2 angehängten Siegeln ist das des Konrad von Züschen erhalten, deutsch.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Acc. 1939/31

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Original