Identifikation (Urkunde)
Datierung
1453 Juli 18
Originaldatierung
In die Arnolfi episcopi
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Hedwig Osterrad trifft folgende Mutscharung und Vereinbarung mit ihrem Sohn Herr Heinrich und den Kindern ihrer verstorbenen Tochter Hedwig: Die Wiese vor dem Burghagen, die früher Hennichen Hebeler gehörte, sollen die Johanniterherren erhalten, die Wiese oberhalb der Mühle will sie mit den Kindern ihrer Tochter nutzen, nach ihrem Tode soll sie ihr Sohn mit ihren Enkelkindern nutzen und nach dessen Tode soll sie den Enkelkindern allein gehören, die Wiese zu Holzhausen will Hedwig alleine nutzen, nach ihrem Tode soll sie ihr Sohn Heinrich nutzen und nach dessen Tode sollen sie ihre Enkelkinder besitzen.
Zeugen
Auf Seiten Hedwigs und Heinrichs der Johanniterkomtur Johann Schunke, Kurt Smed derJunge, Bürgermeister zu Wildungen, und Johannes Osterrad, auf Seiten der Enkelkinder deren Vater Hennce, Kurt Smed der Alte, Johann Sachmann (?) und Heinrich ... Bürger zu Wildungen.
Siegler
Der Komtur Johann Schunke und Konrad von Züschen.
Formalbeschreibung
Or., Perg., von den 2 angehängten Siegeln ist das des Konrad von Züschen erhalten, deutsch.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Acc. 1939/31
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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