HStAM Bestand Urk. 15 Nr. 359

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Rechtsspruch des Landgrafen Ludwig auf die Klagen des Klosters Ahnaberg gegen Eberhard Hake

Datierung 

1435 Oktober 29

Originaldatierung 

Gegeben uff sonabind nehst nach Symonis und Jude der apostel, anno 1435.

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Rechtsspruch des Landgrafen Ludwig auf die Klagen des Klosters Ahnaberg gegen Eberhard Hake und seinen Sohn [Nr. 388] und auf die von den Beklagten darauf gegebene Erwiderung [Nr. 389], welche zuerst aufgeführt werden. Zu Klage l: Weil die Beklagten dem Kloster Ahnaberg die 2 Malter Frucht nach ihrem Bekenntnis entrichtet haben, sollen sie das Kloster auch in deren Besitz lassen, bis sie es mit Recht daraus gebracht haben und ihm auch den Rückstand nachzahlen. Wenn die Beklagten sagen, daß sie diese Gült unrechtmäßig aus Unwissenheit entrichtet hätten, und deshalb die Erstattung dieser unrechten Erhebung verlangen, so sollen sie das, was sie den Klägern als mit Unrecht gegeben erweisen, billig genießen, es sei denn, daß die Kläger die Gült von den Beklagten und deren Vorfahren 20 Jahre besessen hätten und deshalb Verjährung eingetreten sei. Wenn die Beklagten meinen, daß sie garnicht verpflichtet seien, auf der von Ahnaberg Klage zu antworten, so handele es sich hier nicht um eine dingliche Klage (actio realis), sondern um eine persönliche Klage (actio personalis), bei der dem Rechte gemäß der Grund anzugeben sei, dies sei aber in dieser Klage von den Klägern geschehen, nämlich: 'von zwei Hufen Landes' und ferner 'daß ihnen solche Zinsen seit so vielen Jahren bezahlt worden seien,' dies seien zwei redliche Sachen, und die Kläger seien nicht schuldig, solche Sache zu beweisen, im übrigen hätten aber die Beklagten geantwortet und sich damit dieser Widerrede selbst begeben. - Zu Klage 2: Wenn die Kläger beweisen, daß die Beklagten das Huhn aus dem Garten geben müssen, so sollen sie es auch genießen, tun sie das nicht, so sollen sie von der Klage abstehen. Zur Erbringung der Beweise setzt er den Parteien drei Tage auf dem Rathause zu Kassel vor Bürgermeister und Rat daselbst an: 1. Montag nach Martini [Nov. 14], 2. St. Andreas Abend [Nov. 29], 3. Mittwoch nach Lucie [Dez. 14].

Siegler 

Lg. Ludwig.

Formalbeschreibung 

Ausfert. Papierrolle aus zwei zusammengeklebten Stücken mit Resten von dem in rotem Wachs aufgedrückten kleinen Siegel des Landgrafen.

Druckangaben 

Regest Schultze Nr. 391

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
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