HHStAW Bestand 12 Nr. U 5

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Im Jahre 1344, 'indictione duodecima, decima die mensis Januarii', um die 9. Stunde, in der Stadt ('opido') Eltville ('Elteuil'), Mainzer Diözese, in dem Hause, in dem Erzbischof Heinrich von Mainz wohnt, im 2. Jahr des Papstes Clemens VI., vor Notar und Zeugen, die unten genannt sind, erscheinen Bruder Gottschalk, Anwalt ('procurator') der Meisterin und des Konvents der Nonnen vom Orden der heiligen Klara im Kloster St. Salvators zu Bärbach ('Berpach'), Trierer Doözese, einerseits mit einer dem Notar vorgelegten Vollmacht und Dilo genannt Arnheymer andererseits vor dem vorgenannten Erzbischof Heinrich und vor Ensfried, Prior des Klosters Eberbach, und Friedrich, Kantor des Stifts Aschaffenburg, als von den Parteien erwählten Schiedsmännern in der zwischen diesen vor den Richtern des Mainzer Stuhls schwebenden Streitsache. Nachdem der Erzbischof erst den Dilo und dann Gottschalk gefragt hatte, ob diese den Spruch annehmen wollen, und diese es bejaht hatten, verkündet er zugleich im Namen seiner beiden Kollegen, daß Gottschalk und das Kloster Dilo nicht zwingen dürfen, als Konverse bei ihnen zu wohnen, sondern ihn auf dessen Gewissen hin von einer solchen Forderung befreien sollen. Doch soll Dilo dem Kloster die Hälfte seines beweglichen und unbeweglichen Vermögens ohne Rücksicht auf den Widerspruch der Erben vermachen und nach dem Tode hinterlassen. Das Kloster soll ihn auf Lebenszeit in diesen Gütern nicht behindern. Die Parteien anerkennen diesen Spruch. - 'Acta sunt hec' vor Konrad von Rietberg ('Ret-'), Kanoniker des Mainzer Domstifts und ordentlichem Richter des Mainzer Stuhls, Ernst von Üttgenbach ('Odechen-'), Propst des St. Petersstifts vor den Mauern von Mainz, Symon, Pleban zu Eltville, und dessen Gehilfen Rüdiger, Priester ('sacerdote'), und Johann von Marburg, Notar der Propstei des St. Viktorstifts vor den Mauern von Mainz. - Arnold Crevet, Kleriker von Paderborn, kaiserlicher Notar, bezeugt seine Anwesenheit und die Niederschrift auf Befehl des vorgenannten Erzbischofs von Mainz durch Unterschrift und sein Zeichen. - Siegeln der Richter des Mainzer Stuhls auf Befehl des Mainzer Erzbischofs unter gleichem Datum und an gleicher Stätte.

Datierung 

Eltville, 1344 Januar 10

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit dem Signet des Notars. Das Siegel ab. - - Druck (im Auszug): Henche 162 Nr. 6 (mit der irrigen Angabe, daß die Richter des Mainzer Stuhls den Streit schlichten). - - Reg.: Otto, Mz. Regg. Nr. 5073

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Klarissenkloster Bärbach, Nr. 8

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)