Identifikation
Titel
Verurteilung des Christoph Wilhelm und des Anton Wilhelm Treusch von Buttlar zu Willershausen zu einer Strafe von 30 Goldgulden, weil sie nicht nur den für die nach Dalmatien gezogenen braunschweigischen Truppen verlangten Vorspann herzugeben sich geweigert, sondern auch an die deshalb verordneten hessischen Kommissare, Obristleutnant Moritz Homberg und Major Wilhelm Christoph Schenck zu Schweinsberg, in dieser Angelegenheit anzügliche und beleidigende Briefe geschrieben hatten
Laufzeit
1686
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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