HHStAW Bestand 40 Nr. U 770 a

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

In dem Streit der Stiftsherren in Limburg und der Kirchspielsgemeinde in Camberg ('Cain-') sind die Parteien übereingekommen, daß sie je 3 Schiedsmänner stellen sollen. Folgendes sieht das Stift für den Vergleich vor ('de remedio'): 1. Wegen des Gottesdienstes der Pfarrkirche und der geistlichen Versorgung der Untertanen ('ministracione subsiditorum'): Der Pleban soll einen Kaplan halten, und beide sollen sich bemühen ('attemptent'), so gut sie vernünftigerweise können, dies durchzuführen. Vor allem sollen sie in den hohen ('summis') Festen und an den Vorabenden der Aposteltage die Vespern in der Kirche singen. 2. Wegen des Pfarrhauses: Den Priester ('sacerdotem') muß man mit einem eigenem Hause versehen. Es ist aber nicht nötig, dies allzu kostspielig ('nimium excessive') herzustellen. 3. Wegen Erneuerung des Chors wollen sie sich zu keinem einzigen Heller ('minimo obulo') verpflichten, aber aus Gefälligkeit 10 Gulden geben, doch nicht mehr. 4. Sie wollen wissen, wie hoch und auf welche Weise die Leute von Camberg in diesen 2 Jahren die Stiftszehnten verpachtet haben, mit dem Zusatz, daß die Verpachtung allzu niedrig ('minime et valde exiliter et tenue') im Verhältnis zur Ernte erfolgt ist. 5. Die Früchte, jedoch nur gute, sollen jedem Kanoniker zu seinem Teil gemäß der Verpachtung seitens des Stifts gereicht werden, unter Abzug der Sester, aber unter Vorbehalt der übrigen Rechte des Stiftskellners. 6. Da das Stift große Ausgaben gehabt hat, soll jede Partei ihre Ausgaben tragen. Im Höchstfall soll der Gegenpartei das, was sie im Gericht ausgegeben hat, erstattet werden. 7. Den kleinen Zehnten und die übrigen Rechte, die sie etwa in Camberg haben, wollen sie nicht außer acht lassen. 8. Zu gewissen Zeiten soll von Rechts wegen eine Rechnungslegung ('computacio') von seiten der Kirchenfabrik ('ecclesie') vor dem Pleban und den übrigen Vorgesetzten ('superioribus') erfolgen.

Datierung 

[1441 August 1-30]

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Aufzeichnung Papier im Format 12,6:29,6 cm. - Rückvermerk (etwa gleichzeitig): 'Memoriale pro dominis ad Cainbergenses'. - Es handelt sich um einen Merkzettel des Stifts (das in der 1. Person auftritt) für die Verhandlungen, die am 1. August 1441 vereinbart wurden (Nr. 992), aber nicht zustande kamen, wie das Stift am 30. August urkundlich festlegte (Nr. 996). - Vgl. auch Nr. 1008

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 995

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde