HHStAW Bestand 40 Nr. U 742

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Dekan und Kapitel des St. Georgenstifts zu Limburg und Arnold von Hergenroth ('-rode'), Kanoniker daselbst, bekunden, daß sie sich heute auf einem Tage zu Diez gütlich geeinigt haben. Dekan und Kapitel sollen dem Kanoniker in den nächsten 4 Jahren jährlich 15 Malter Korn Limburger Maß zwischen dem 15. August und 8. September für seine Absenz ('absentien') entrichten, danach aber nicht mehr als andern Kanonikern, denen sie auch Absenz geben. Dagegen sind sie zu keiner Leistung mehr verpflichtet, falls er binnen den 4 Jahren stürbe oder nicht bei der Pfarre zu Camberg bliebe. Der Kanoniker soll die Pfarre so regieren, wie es sich gebührt, so daß das Stift unbelästigt ('ane alle rede und kroit') bleibt. Der Zwist zwischen ihnen wegen Sachen, die sich im Kapitel ereignet haben, soll bis zur Entscheidung durch einen gemeinsamen Schiedsmann des Erzstifts Trier auf sich beruhen bleiben. Will eine Partei es nicht anstehen lassen, so mag sie es vor seinen Freunden ('guden') und vor seinem Offizial ausrichten. Diese Punkte haben vereinbart Herr Kraft Freie von Dehrn, Dekan zu Dietkirchen; Wilhelm von Staffel, Winrich von Langenau, Dietrich von Monreal ('-riam'), Otto von Diez. Friedrich Freie von Dehrn und viele andere ehrbare Leute. - Wilhelm von Staffel und Winrich von Langenau drücken ihr Siegel unten auf.

Datierung 

Diez, 1434 [nach Juni 8]

Originaldatierung 

D. 1434, post festum beati Medardi confessoris

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Kopie, Papier (wohl gleichzeitig). - Rückvermerk (etwa gleichzeitig): 'Littera concordie inter dominum Arnoldum plebanum in Cainberg et decanum et capitulum in Lympurg'

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 966

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde