Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Friedrich vom Stein ('von me Steyne'), Ritter zu Westerburg, bekundet, daß der Streit ('solchir dedinge und zweiuonge'), den er mit dem Stift Diez hatte wegen des Zehnten von seinem Hof zu Pfeifensterz ('Pyffin-'), den er bisher für zehntfrei hielt, geschlichtet ist. Er ist von seinen Freunden und den Nachbaren des Zehnten unterwiesen worden, daß der Hof dem Stift nach Recht und Billigkeit zehnten soll und von alters immer gezehntet hat. Er verspricht, das Stift an seinem Zehnten nicht mehr zu behindern. - Siegel des Ausstellers und des Johann, Herrn zu Westerburg.
Datierung
1367 Juni 26
Originaldatierung
D. 1367, ipso die beatorum Johannis et Pauli martirum
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament mit beiden Siegeln: 1. Durchmesser 2,9 cm, im gerauteten Siegelfeld gelehnter Schild mit drei Rosen (2:1), darüber Kübelhelm mit Helmzier (hoher Hut?), Umschrift: 'S(IGILLVM) FREDERICI D(E) LAPID(E) MILIT(IS)'. 2. Verdrücktes Wappensiegel des Herrn von Westerburg. - Kopie, Papier (17. Jh.) W 20, Kopiar I Blatt 43r. - Kopie, Papier (18. Jh., von Ausfertigung) W 20, Kopiar III
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 421
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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