HHStAW Bestand 20 Nr. U 15

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Erzbischof Baldewin von Trier, Erzkanzler des Heiligen Reiches durch das Königreich Arelat, bekundet, daß im Stift Diez, Trierer Diözese, wie er vernommen hat, die Pfründeneinkünfte der verstorbenen Kanoniker allein im ersten Jahr der Vakanz zum Bauwesen ('in reparacionem et structuram') des Stifts verwandt werden und er in den letzten Provinzialstatuten die bisherigen Bestimmungen über das Gnadenjahr zurückgenommen hat. Er verändert deshalb auf Bitten des Grafen von Diez und des Dekans und Kapitels des Stifts Diez sowie in Anbetracht der Bedürfnisse des Stifts das Gnadenjahr und gestattet, daß Dekan und Kapitel zu dem Zweck auch die Pfründeneinkünfte des zweiten Jahres nach der Vakanz einziehen können. - Diese Urkunde soll nach fünf Jahren ungültig sein.

Datierung 

Am Taufweiher bei Trier, 1313 August 12

Originaldatierung 

D. in Baptismo prope Treverim, die duodecimo Augusti 1313

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit stark versehrtem Thronsiegel nebst Rücksiegel (Ewald II Tafel 9, 7 und 3). - Rückvermerk (14. Jh.): 'Confirmacio anni gracie'. Rückvermerk des 17. Jh. - Kopie, Papier (18. Jh.) ebenda

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 347

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)