Identifikation
Titel
Verordnung: Über die Ausführung des Artikels 3 des Vertrages wegen Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins vom 8. Mai 1841 in Beziehung auf die Erhebung und Kontrolle der inneren Steuern von Wein, Obstwein, Branntwein, Bier und Tabak sind einige Ergänzungen nachzutragen: 1. Die Übergangsstelle Haingründau ist aufgehoben, dafür ist eine bei Büdingen eingerichtet. 2. Im Kurfürstentum Hessen ist die Übergangsstelle Nieder-Gründau aufgehoben und dagegen zu Hüttengesäß, gegenüber von Altwiedermus, eine Übergangsstelle errichtet worden. Das Steueramt Gelnhausen ist ebenfalls zu einer Übergangsstelle erhoben worden. 3. Auf der Straße von Viernheim nach Heidelberg ist auf Badischem Gebiet zu Heddesheim eine Übergangsstelle errichtet worden
Laufzeit
Darmstadt, 1844 Februar 22
Fundstelle (Blatt / Seite)
Seite 3-4
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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