Identifikation (Urkunde)
Datierung
1393 Juni 10
Originaldatierung
feria tercia proxima post festum Corporis Christi
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Landgraf Hermann v. Hessen bekundet: Ritter Gerhard [Ruser] v. Buseck hat von ihm seine Burg zu Alten-Buseck zu einem rechten Mannlehen empfangen. Er soll verpflichtet sein, bei Bedarf diese Burg dem Landgrafen zu öffnen. Er soll das Recht haben, die Burg im Notfall an ihn zu verkaufen oder zu versetzen. Falls der Landgraf daran kein Interesse hat, soll ein anderer, der sie von Gerhard erwirbt, sie von dem Landgrafen zu Mannlehen nehmen. Landgraf Hermann verspricht dafür den Schutz und Schirm.
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, an Pergament-Streifen anhang. Siegel gut erhalten. Urkunde war StAD, A 4 Nr. 48/1
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Urkunde |