HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1913

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern
Alle Digitalisate anzeigen...

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1670 März 27

Originaldatierung 

... im iahr nach Christi unsers lieben Herrn undt Seeligmachers geburth sechszehenhundert siebentzig in der achten römer zinszahl zue latein indictio genant bey regirung undt herschung deß allerdurchleuchtigsten großmachtigsten undt unüberwindtlichsten fürsten undt herrn herrn Leopoldt dies nahmens des ersten erwöhlten römischen kaysers zue allen zeitten mehrern des reichs ... unsers allergnädigsten herrn seiner kayserlichen mayestät reiche des römischen im eilfften deß hungarischen im dreyzehendten undt des beheimischen im zwölfften iahr auff Donnerstag den sieben undt zwantzigsten tag monats Martii stylo novo vormittag ungefehr umb neun uhr ...

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Johann Peter Rabich, kraft päpstlicher und kaiserlicher Autorität geschworener öffentlicher Notar, zur Zeit Kanzleiregistrator des Klosters Fulda, bekundet, dass er mit den Zeugen bei den nachfolgend geschilderten Handlungen persönlich anwesend gewesen ist, sie gesehen, gehört, protokolliert und darüber das vorliegende Notariatsinstrument über 13 Seiten eigenhändig verfasst, mit seinem Namen unterschrieben und seinem aufgedrückten Notarszeichen besiegelt hat. Joachim von Gravenegg, Abt von Fulda, und Johann Michael von Hochstetten, Dekan von Fulda und Propst von Neuenberg, haben vor dem Notar und den Zeugen im Hof der Burg Buchenau durch Johann Kaspar (Caspar) Scheffer, Fuldaer Hofrat und Doktor beider Rechte, öffentlich verkünden lassen, dass der Abt kürzlich von Gebhard Christoph von Alvensleben, Georg Christoph von Taubadel, Franz Kaspar (Caspar) von Buchholz und deren Ehefrauen, geborenen von Buchenau, ihren Anteil an den Gütern in Buchenau und in umliegenden Ämtern, die sie vom Abt als Lehen innehatten, mit allem Zubehör und allen Rechten laut der darüber ausgestellten Urkunde [vgl. Nr. 1910] dauerhaft gekauft hat. Abt und Dekan sind am heutigen Tag nach Buchenau gekommen, um von den gekauften Gütern Besitz zu ergreifen. Sie haben den Notar gebeten, mit zwei glaubwürdigen Zeugen an der Inbesitznahme teilzunehmen, diese zu protokollieren und darüber ein oder mehrere Notariatsinstrumente auszufertigen. Der Abt hat die Zeugen von den ihm geleisteten Eiden für die Zeit der Inbesitznahme der Güter entbunden. Darauf hat der Abt vor allen anwesenden Personen - der Hofstab des Abtes, die Verkäufer der Güter und deren Untertanen und Zinsleute - die Inbesitznahme der Güter verkündet. Bartholomäus Hopf, kaiserlicher Notar und geschworener Anwalt (advocatus) und Prokurator des Fuldaer Hofgerichts hat anschließend die im Folgenden inserierte Urkunde verlesen. Inserierte Urkunde von 1670 März 3: Gebhard Christoph von Alvensleben, Erbsasse auf Erxleben [Ortsteil der Stadt Osterburg im Lkr. Stendal] in der Mark Brandenburg, im Namen seiner Frau Sophia Magdalena von Buchenau, der Rittmeister Georg Christoph von Taubadel, wohnhaft in (Rappsweyler) in der Grafschaft (Rapstein), im Namen seiner Ehefrau Sidonia Philippina von Buchenau und Antonia Johanna Sibylle (Sibilla) von Buchenau, Witwe des Johann Balthasar von Buchenau, bekunden für sich und ihre Erben, dass sie Joachim von Gravenegg, Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda ihren Anteil an den Gütern in Buchenau und in den umliegenden Ämtern, die sie vom Abt als Lehen innehaben, dauerhaft verkauft haben. Bei den verkauften Gütern und Rechten handelt es sich um die im Folgenden aufgeführte Anteile an der Burg Buchenau, die derzeit Georg von Buchenau besitzt, das Öffnungsrecht, Vogteirechte, Pfarr- und Schulrechte, Gebote und Verbote, ein Viertel der Lehnschaft sowie weitere Einkünfte und Rechte. Anstatt des Kaufpreises von 7000 Gulden zuzüglich der noch ausstehenden Einkünfte und Zinse, die laut einer Urkunde von 1603 August 10 (dato Laurentii anno 1603) 3000 Gulden und einer Urkunde von 1631 April 6 (den 6ten April anno 1631) nochmals 3000 Gulden betragen, hat Abt Joachim den Ausstellern 14300 Gulden, jeder Gulden im Wert von drei Kopfstücken oder 15 Batzen, bar gezahlt. Die Aussteller sagen Abt und Kloster von der Zahlung der Kaufsumme los und weisen sie in den Besitz der verkauften Güter in Buchenau, die in einem dem Abt übergebenen Register genau beschrieben sind, ein. Die Aussteller verzichten für sich und ihre Erben auf alle Ansprüche auf die verkauften Güter und Rechte. Sie entbinden ihre Untertanen und Lehnsleute von den ihnen geleisteten Eiden und Pflichten und weisen sie an, künftig Abt und Kloster zu dienen und ihnen zu huldigen. Die Aussteller versprechen für sich und ihre Erben, dass die verkauften Güter nicht anderweitig verpfändet oder in irgendeiner Form belastet und die in dem Register enthaltenen Angaben über die verkauften Güter und Rechte zutreffend sind. Sie leisten Währschaft und überlassen dem Abt hierfür als Sicherheit zinslos 2500 Gulden. Die Aussteller versprechen für sich und ihre Erben, sich an alle Punkte dieses Kaufvertrags zu halten und dagegen keinerlei Rechtsmittel, insbesondere nicht das Recht Senatus Consultum Velleianum, einzulegen. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung der Aussteller. Handlungsort: Fulda. (So geschehen Fuldt den dritten tag Martii ein taußent sechshundert undt siebenzigsten iahr). Es folgt die Abschrift der Unterschriften: (Gebhardt Christoff / von Alvensleben in ehevogts nahmen So/phiae Magdalenae / von Buchenaw; Georg Christoph von / Taupadel; Sidonia / Philippina von Taupa/del gebohrne von / Buchenauw; Anthonia Iohanna / Sibilla von Bucholtz [Buchholz] / gebohrne von / Buchenaw). Nach Verlesung der Urkunde hat Bartholomäus Hopf im Namen der Verkäufer die Untertanen aus den verkauften Gütern nochmals öffentlich von ihren Eiden und Pflichten gegenüber den Verkäufern entbunden. Darauf hat Dr. Johann Kapsar Scheffer die Untertanen sowie die Zins-, Dienst- und Lehnsleute angewiesen, zukünftig dem Abt und dem Kloster zu dienen. Die anwesenden Untertanen sind angewiesen worden, dem Abt und dem Dekan mit erhobenen Fingern den Huldigungseid zu leisten. Konrad (Conradt) Richter, Fuldaer Kanzleibeamter (cantzleyverwanther), hat den Untertanen den Wortlaut des Huldigungseids vorgelesen: Ihr sollt mit Handgelöbnis die Treue versprechen und mit erhobenen Fingern einen Eid auf Gott und sein heiliges Wort schwören, dass ihr Joachim von Gravenegg, Abt von Fulda, unserem Fürsten und Herrn, treu, gehorsam und dienstbereit seid, Schaden vom Kloster abwendet und das Kloster nach eurem besten Vermögen fördert; Gebote und Verbote des Abtes sollt ihr gehorsam befolgen und ihnen nicht zuwiderhandeln; wenn der Abt gefangen genommen werden oder sterben sollte, sollt ihr nur dem Koadjutor, dem Dekan und dem Konvent von Fulda dienen, bis der Abt wieder freigelassen oder ein neuer Abt mehrheitlich gewählt und euch bekannt gegeben worden ist; ihr sollt euch als getreue Untertanen gegenüber dem Landesherrn verhalten; Eide, die ihr anderen Herren geleistet habt und die Rechte, die diese Herren euch gegenüber haben, bleiben von dieser Erbhuldigung unberührt. Dr. Johann Kaspar Scheffer hat darauf die anwesenden Untertanen angesprochen, dass sie aus dem vorgelesenen Huldigungseid vernommen haben sollten, wozu sie sich gegenüber Abt, Koadjutor, Dekan und Konvent von Fulda verpflichteten. Wenn sie den Eid leisten wollten, sollten die Untertanen und die Lehns-, Zins-, Dienst- und Ganerbenleute diesen mit erhobenen Fingern im Namen des Abtes, der wegen einsetzenden Regens vom Burghof in das Haupthaus gegangen und sich an ein Fenster gestellt hatte, dem Dekan Johann Michael von Hochstetten gegenüber ablegen. Die Untertanen haben nacheinander bekundet: Alles was mir vorgetragen wurde, habe ich verstanden, und ich werde meine Pflichten ohne Hinterlist treu erfüllen, so wahr mir Gott und sein heiliges Wort helfe. Die Namen der Untertanen, die den Eid geleistet haben, sind in einem mit weißem Pergament eingebundenen Register eingetragen worden; das Register ist anschließend dem Abt mit der originalen Kaufurkunde übergeben worden. Darauf ist der Dekan in das Haupthaus der Burg gegangen. Dort hat Franz Kaspar von Buchholz im Namen der Verkäufer dem Dekan die Schlüssel der Burg übergeben. Zum Zeichen der Inbesitznahme hat der Dekan als Bevollmächtigter des Abtes die Eingangstür des Haupthauses angefasst; wegen des starken Regens hat er damit auch von allem Zubehör zu der Burg Buchenau, wie Gewässern, Weiden, Wäldern, Graben und Gebäuden Besitz ergriffen. Anschließend sind der Abt und der Dekan mit dem Notar, den Zeugen und weiteren Beamten in die Kirche gegangen, wo ihnen der Kirchen- und Schuldiener die Schlüssel der Kirche übergeben hat. Nach Öffnung der Kirche sind zum Zeichen der Inbesitznahme der Kirche samt Zubehör die beiden Glocken der Kirche geläutet worden. Darauf sind alle wieder in die Burg gegangen. Dort haben sich die Zentleute (censiten) aus Neukirchen mit Johann Adam Jungkurt (Jungcurth), dem adeligen Zentgrafen von Neukirchen, die sich wegen der Entfernung Neukirchens verspätet hatten, mit Christoph Schuler, dem adeligen Zentgrafen von Buchenau, versammelt, um das Handgelöbnis abzulegen. Dr. Johann Kaspar Scheffer hat ihnen den Lehnseid (homagium) und die damit verbundenen Pflichten vorgelesen, worauf alle Zentleute und die beiden Zentgrafen mit Handgelöbnis die Treue versprochen haben. Schließlich hat der Abt auch Daniel Agricola, den evangelischen Pfarrer der Ortsherren, kommen lassen und ihn aufgefordert, ihm mit Handgelöbnis die Treue zu versprechen; er hat ihn zudem ermahnt, bei Predigten von der Kanzel die katholische Religion nicht zu verunglimpfen. Daniel Agricola hat nicht nur mit Handgelöbnis die Treue versprochen, sondern dem Abt auch zum Erwerb des adeligen Ritterguts gratuliert und ihm eine lang währende Gesundheit und glückliche Regierung gewünscht; zudem hat Daniel Agricola ihn gebeten, der Abt möge das, was im [Augsburger] Religionsfrieden (in dem instrumento pacis die religion betreffend) zugesagt worden und was hinsichtlich der Religionsausübung an diesem Ort überliefert ist, einhalten; der Abt sagt dies zu. Damit ist die Inbesitznahme vollzogen worden. [Handlungsort: Burg Buchenau.] (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Seite 6 und 7, Seite 8 und 9, Seite 10 und 11, Seite 12 und 13, Seite 14, Rückseite; Siegel: Avers)

Zeugen 

Georg Lauckauel [?], Zentgraf in Eiterfeld

Joachim Harttung, Gerichtsschreiber in Fulda

Siegler 

Johann Peter Rabich

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Papier, Notarszeichen als aufgedrücktes Papiersiegel

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Vgl. Nr. 1910.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original