Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Balduin, Erzbischof zu Trier, beurkundet Abt Wiegand und dem Konvent des Klosters Marienstatt (de loco sancte marie), Zisterzienserordens, Kölner Diözese, dass er auf ihre Bitte ihnen gestattet habe, die Pfarrkirche zu Kirburg in seiner Diözese, deren Patronatsrecht ihnen von Alters her zustehe und die sich im Archidiakonate des Herrn von Eppstein befinde, ihrem Kloster einzuverleiben, teils um ihrem Mangel zu steuern, weil ihre Einkünfte allzu gering seien, teils weil bei der Vakanz dieser Kirche jeder der um sie herum wohnenden Adligen ungelegener Weise sie bitte, sein Familienglied, oder einen Verwandten, auch selbst einen untauglichen und ungeprüften (non promotum) zu präsentieren; und wenn einer auf diese erzwungene und gegen das Gewissen streitende Weise von ihnen präsentiert werden, die übrigen nicht Erhörten nicht alleine ihre hilfreichen und wohlwollenden Hände abzögen, sondern sie auch auf alle mögliche Weise behelligten und beeinträchtigten. Deswegen gestatte er ihnen, obgleich ihr Kloster in Kölnischer Diözese, ihre meisten Einkünfte jedoch in der seinigen lägen, mit (unten beigefügter) Einwilligung des Kapitels und des Archidiakons Gottfried von Eppstein, bei jeder Vakanz eine taugliche Person zur Seelsorge daselbst zu bestellen, welchem sie zu seinem Unterhalte und behufs der Leistung der Verbindlichkeiten gegen die Kathedrale und anderer herkömmlicher und rechtmäßiger Lasten einen Teil ihrer Einkünfte anzuweisen hätten.
Datierung
1318 Januar 6
Originaldatierung
Datum sexta die Januarii
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Pergament, 3 Siegel, beschädigt, lateinisch, 2 Urschriften und eine neuere notarielle Abschrift
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Bemerkungen: = Marienstatt 228
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Urkunde | ||
Detailseite | Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1995) |