Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Bürgermeister, Schöffen und ganze Gemeinde der Stadt Wetzlar reversieren sich gegen Philipp Grafen zu Nassau und Saarbrücken und dessen Sohn Junker Johann Junggrafen, dass laut eingerückter Urkunde d. d. fritagts nach dem sonntag Letare 1464 Graf Philipp mit Zustimmung seines genannten Sohnes von Hen und Walther von Buseck, Gebrüder, auf dem Berge und Schloß Kalsmunt (Kalsmydt), deren Frauen Lyderin und Hildegart die Wohnung auf genanntem Schloss nebst allem Zubehör und der Nutzung des Waldes genannt der Dalheymer um 700 rheinische Gulden, sowie von Walther von Reifenberg und dessen Frau Katherine die anstoßende Wohnung auf demselben Schloss für 200 Gulden erblich gekauft hat, und zwar zu halbem Teil mit der Stadt Wetzlar. Die Stadt entrichtet dafür die 200 Gulden an den von Reifenberg und verpflichtet sich, die genannten Gebäude gemeinsam mit dem Grafen zu unterhalten und zu wahren gegen Jedermann ausgenommen das Reich, den Erzbischof von Mainz und die andern 'Teilhaber' an der Feste Kalsmunt.
Datierung
1464 März 16
Originaldatierung
fritagts nach dem sonntag Letare 1464
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
gleichzeitige Abschrift, Papier
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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