Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Johann Ludwig Graf zu Nassau, Katzenelnbogen (Catzenelenbogen), Vianden und Diez (Dietz), Herr zu Beilstein, römisch Kaiserlicher Majestät Kämmerer, bekundet für sich und seine Vettern Johann, Wilhelm, Ludwig Heinrich, Johann Moritz, Jörg Friederich, Wilhelm Friederich, Christian und Johann Ernst, Grafen zu Nassau-Katzenelnbogen, dass der verstorbene Joachim von Hoenberg eine Wiese, genannt die Buchschere im Hundsanger (Hunsanger) Gericht gelegen, die seine Voreltern den Vorfahren des Ausstellers aufgetragen und von diesen laut einer Lehnsverschreibung zu Erblehen empfangen hatten von dem Großvater des Ausstellers, Graf Wilhelm von Nassau-Katzenelnbogen, zu Erblehen erhalten hatte. Daher belehnt Graf Johann Ludwig Philipp Erasmus von Langenbach als Sohn der verstorbenen Juliane, Tochter des Joachim von Hoenberg, mit dieser Wiese und zwar sowohl mit dem ihm von seiner Mutter herzukommenden Teil, wie mit dem Teil, den die verstorbene Schwester seiner Mutter, Judith, Witwe des Hans Endres von Klingelbach, innehatte und Philipp Ersamus und seinem verstorbenen Bruder Otto Herman übertragen hatte, mit der Bitte, beide mit ihrem Anteil zu belehnen. Mit der Übernahme dieser Wiese als Erblehen wird Philipp Erasmus von Langenbach Mann der Grafen von Nassau zu Diez schwört den Lehnseid und stellt einen Revers über die Belehnung aus.
Datierung
1633-07-09
Originaldatierung
Datum zue Obernhadamar ahm 9 Monatstag Julii deß 1633. Jahrß
Vermerke (Urkunde)
Rückvermerk
Auf dem Umschlag: Taxa 1 goldgI.
Siegler
Siegel des Ausstellers
Formalbeschreibung
Ausfertigung Pergament mit anhängendem Siegel in einer Holzkapsel, der Deckel der Kapsel fehlt
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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