Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Der Dekan und Ortho, Kanoniker des Stifts Wetzlar, der Pleban desselben Ortes und Konrad genannt Milchling, Pastor der Kirche zu Oberndorf, bekunden, daß Dekan und Kapitel des Stifts Weilburg einerseits und Ritter Gernand genannt von Schwalbach ('Sw-') andererseits über den Zehnten zu Schwalbach eine Zeitlang stritten, da jener Gernand behauptete, daß ihm und seinen Erben das Recht der jährlichen Verpachtung ('locationis seu locandi') zustehe, und sie sich schließlich auf die Aussteller unter Handgelöbnis als Schiedsrichter ('in arbitros') einigten. Sie entscheiden ('arbitrando diffinimus'), daß Dekan und Kapitel zu Weilburg volles Verfügungsrecht an dem Zehnten haben und jener Ritter keinen Anspruch darauf besitzt und sich nur nach dem freien Belieben jenes Stifts darin einmischen darf. - Siegel der Aussteller außer Ortho, für den wegen eigenen Siegel-Mangels Magister R., sein Mitkanoniker und Scholaster, siegelt.
Datierung
1264 Juli 12
Originaldatierung
D. 1264, 4. idus Julii
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament. Von den vier Siegeln das 3. bis auf geringen Rest und das 4. nebst Pressel ab. 1. Stark versehrt, spitzoval; etwa 3,3 cm lang, im Siegelfeld das Agnus dei, unter einer Bodenleiste zwei abgewandte, widersehende Pfauen, die zwischen sich mit ihren Schnäbeln eine Blume halten, Umschrift: + 'S(IGILLVM) (...) WETFLARIEN(SIS)'. 2. Bruchstück, im Siegelfeld Maria mit dem Jesusknaben auf dem linken Arm. - Rückvermerk (15. Jh.): 'De decima in Swalbach', (Zusatz Anfang 16. Jh.:) 'di er dem stiff gehort zu verleyhene'. -- Druck: Sponheimer Nr. 70
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, St. Walpurgisstift Weilburg, Nr. 1067
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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