Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Die heilige ('sacrasancta') Generalsynode zu Basel, im Heiligen Geist versammelt und die gesamte Kirche darstellend, bekundet, daß sie unter andern Statuten und Dekreten, die von ihr in öffentlicher Sitzung am 9. Juni 1435 feierlich verkündet sind, auch verfügt hat, daß derjenige, der ohne Gewalt, aber auf Grund eines Scheintitels ('habens coloratum titulum') ungestört eine Prälatur, Dignität, ein Benefizium oder Offizium drei Jahre innehat, nicht auf Grund eines neuen Rechtsanspruchs belästigt werden darf, es sei denn dessen Vorbringung wegen Feindseligkeit oder aus einem rechtmäßigen Hindernisgrund unterblieben, den der Betreffende ankündigen und gemäß dem Konzil von Vienne mitteilen muß. Die Ordinarien sollen, falls es zum Prozeß kommt, sorgfältig prüfen, daß niemand ohne Rechtstitel ein Benefizium besitzt, und demjenigen, bei dem es der Fall ist, den Rechtstitel bestreiten oder ihm, falls er es nicht erschlichen oder mit Gewalt erworben hat und er nicht unwürdig ist, das Benefizium verleihen.
Datierung
Basel, 1438 Februar 13
Originaldatierung
D. Basilie, idus Februarii 1438
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament mit der Bleibulle der Generalsynode an Hanfschnur. - Auf der Plika gleichzeitig links: 'Collacionatum per me, Ludovicum Scaec, notarium concilii, et concordat cum originali'. Rechts: 'Bertoldus'. Rückvermerk (15. Jh.): 'Decretum de pacificis possessionibus editum in sacro concilio Basiliensi'
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 201
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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