Identifikation
Titel
Landgräflich-hessische Verordnung des Inhalts, dass alle Juden, die die als Vorsinger oder Schullehrer tätig sind und keinen Handel treiben, brauchen kein Schutzgeld zu bezahlen.
Laufzeit
1712
Bestellsignatur
E 3 A Nr. 58/18
Vermerke
Enthält
Verordnung von 1712 Juli 11