Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Gottfried Graf zu Sayn und Mechthild, seine Ehefrau, bestätigen dem Abt und Konvent zu Marienstatt wie ihr kürzlich am 23. November verstorbener Vater Johann alle Benefizien, Gerichtsbarkeiten und Freiheiten in ihrer Grafschaft und begnadigen sie auf dem gräflichen Territorium mit der Freiheit von jedem Zoll, so dass sie bei dem Einkauf ihrer Notwendigkeiten in ihrer Stadt Hachenburg oder anderswo auf keine Weise gehindert werden können; auch sollen ihre Sachen und Güter nicht gepfändet, noch vom gräflichen Gerichte mit Arrest bestricht werden; auch soll etwaige Klage gegen sie nicht durch die Ortsgerichte, sondern durch den Grafen selbst oder dessen dazu bestellten Diener abgeurteilt werden.
Datierung
1325
Originaldatierung
Datum XXII die Menss. Januarii
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Pergament, 2 Siegel, eins fehlt, das andere beschädigtes Damensiegel, lateinisch, Urschrift und unbeglaubigte Abschrift
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Bemerkungen: Marienstatt 260
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Detailseite | Original | Urkunde | ||
Detailseite | Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1995) |