HHStAW Bestand 1008 a Nr. 37

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Friederich Moller, Schultheiß, Friederich Schnider, Heintz Kramer, Hanns Sommer und Arnolt Becker, Schöffen des Gerichts zu Hadamar (Obernhadamer) werden durch einen Büttel zu Junker Diether von Hoenberg (Hoennburgh) bestellt, der krankheitshalber nicht ausgehen kann, aber bei klarem Verstand ist. Der Junker zeigt ihnen einen Vertrag, der zwischen ihm und seiner verstorbenen Frau Paulin geschlossen wurde und unter anderem besagt, daß er allen Hausrat, Urkunden und Briefe, die von seiner Frau stammen wieder zurückgeben soll. Diether von Hoenberg beeidet, dass er dies getan und fast mehr für sie und ihre Schulden gezahlt hat als er von ihr oder ihren Freunden empfangen hat. Schultheiß und Schöffen beeiden die Urkunde gesehen und Diether von Hoenbergs Aussage vernommen zu haben.

Datierung 

1492-01-25

Originaldatierung 

Datum naich Christi gebort uns zer 1492 uff Mitwoch naich Sant Vincentiustagh

Vermerke (Urkunde)

Siegler 

Gerichtssiegel

Formalbeschreibung 

Ausfertigung Pergament mit anhängendem Gerichtssiegel (im Siegel 2 gekreuzte Richterstäbe begleitet von 4 Kreuzchen)

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde