HHStAW Bestand 40 Nr. U 484

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Gottfried von Windesheim ('Wyndens-'), Kanoniker und Kustos des St. Georgenstifts in Limburg, Trierer Diözese, macht, da nichts gewisser als der Tod und nichts ungewisser als die Stunde des Todes ist und es sich daher ziemt ('convenit'), dem mit frommen ('piis et devotis') Werken zuvorzukommen, zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil sein Testament. Zu seinen Treuhändern und Testamentsvollstreckern bestimmt er den Junker ('domicellum') Johann, Herrn in Limburg, sowie die Priester Konrad von Butzbach ('Buß-'), Kanoniker, und Nikolaus Hane, Vikar im Limburger Stift, die auch zu zweit und einzeln handlungsberechtigt sein sollen. Sollte er über einen Teil des Nachlasses nichts bestimmt haben, so sollen sie auch darüber zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil zu frommen Zwecken verfügen können, wie sie es vor dem Höchsten verantworten wollen. Zuerst sollen seine Schulden und Forderungen beglichen und etwaige unrechtmäßige zurückgegeben werden. Zu den allgemeinen Präsenzen des Limburger Stifts vermacht er 5 Malter Korn- und 1 Malter Weizengülte Limburger Maß sowie 1 Fastnachtshuhn, die jährlich zwischen dem 15. August und 8. September von Gütern zu Eschhofen ('Esschilshoben') zu geben sind, die jetzt Ecke bebaut, wie in der darüber verfertigten Urkunde näher enthalten ist, sowie 1 Malter Korngülte Limburger Maß, zum gleichen Termin fällig, von Äckern in der Feldmark des Dorfes Mensfelden ('Meynsv-'), wie aus der Urkunde darüber näher hervorgeht. Diese 7 Malter sollen gleichmäßig unter die anwesenden Kanoniker und Vikare des Stifts verteilt werden, und zwar 3 Malter an seinem Jahrtage, damit sein Gedächtnis und das seiner Vorfahren mit Vigilien und dem Totenamt, wie im Stift herkömmlich, begangen wird, und die übrigen 4 Malter am 8. Tag nach Fronleichnam ('in octava sacramenti, hoc est corporis Christi'), damit dieser Tag ebenso wie das Fest selbst feierlich im Chor begangen wird. Dem Hospital der Kranken in Limburg vermacht er 6 Schilling Pfennig ewiger Gülte Limburger Währung, fällig am 8. September, von einem Weinberg des Johannes genannt Ruprecht jenseits der Limburger Brücke, wie es die Urkunde darüber besagt; am gleichen Tage soll davon den Kranken eine Pitanz oder körperliche Erquickung gereicht werden. Ferner vermacht er: je 1 Malter Korngülte den Minoriten in Limburg und den Brüdern vom Orden des heiligen Wilhelm daselbst; den Dominikanern ('predicatoribus') und den Karmelitern; sodann dem Priester Johannes Rolczo, Vikar im Limburger Stift, sein Diurnale; seinem Blutsverwandten ('consanguineo') Gottfried 20 Gulden; seiner sehr lieben Magd ('karissime ancille mee') 10 Gulden und die Hälfte aller seiner großen und kleinen Hausratsgegenstände. Sollte er über die andere Hälfte nicht mehr verfügen, so überläßt er das der Anordnung seiner Testamentare. Dies Vermächtnis soll, wenn es nicht nach Testamentsrecht gültig ist, doch nach dem Recht der Kodizille und irgendeiner letztwilligen Verfügung Geltung haben. Er behält sich die Änderung der Treuhänder und des Testamentes vor. - Siegel des Ausstellers, des Junkers Johannes, Herrn von Limburg, und Herrn Konrads von Butzbach, Limburger Kanoniker. - In der Stube seines Wohnhauses in Limburg, 1373, vor den Herren Johann von Erfurt ('Erfordia'), Kanoniker, dem vorgenannten Nikolaus genannt Hane, Wiker Wasmodi und Johannes Rolczo von Steeg ('Stega'), Vikaren im Limburger Stift, Trierer Diözese.- Gunthard von Ehlen ('Elhen'), Kleriker Mainzer Diözese, wohnhaft in Limburg, Trierer Diözese, kaiserlicher Notar, bekundet seine Anwesenheit, die Niederschrift auf Verlangen des Testators und die Beifügung seines Zeichens.

Datierung 

Limburg, 1373 April 12

Originaldatierung 

Acta sunt hec indictione undecima, de mense Aprili die duodecima, hora prime vel quasi die eiusdem, pontificatus sanctissimi in Christo patris ac domini nostri, domini Gregorii divina providencia pape undecimi anno tercio

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament. Von den drei Siegeln 1.: Durchmesser 2,5 cm, im Siegelfeld die Muttergottes gekrönt, mit einer Geißel in der Rechten und einer Kette in der Linken, an der der Teufel zu ihren Füßen gebunden ist, Umschrift: + 'S(IGILLVM) GOTFRIDI SACE(...)TIS D(E) WI(N)DESHEM'. Das 2. (Helmsiegel des Herrn von Limburg) zerbrochen, das 3. nebst Pressel ab. - Rückvermerk (um 1400): 'Testamentum domini Gotfridi, canonici, de bonis in Eßilhobin et in Mensfelden de 1 ml. siliginis'

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 619

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde