Identifikation (Urkunde)
Datierung
1365 März 1
Originaldatierung
Anno Domini M° CCC° LX° quinto, Kalendis Martii
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Der Offizial N.N. der Propstei des Säkularkanonikerstiftes St. Peter zu Fritzlar bekennt, daß ihm von Otto v. Holzhausen und Otto Hund als den rechtmäßigen Patronatsherren der Pfarrkirche zu Grebenau Rainer Hund, Pfarrer zu Metze, als Nachfolger des verstorbenen Braunwart, Pfarrers zu Grebenau, zur Investitur präsentiert worden ist. Daraufhin hat der Offizial für den 28. Februar 1365 (feria sexta post dominicam »Esto michi« anno M° CCC° LX° quinto) einen Anhörungstermin für alle Geistlichen festgesetzt, die Anspruch auf die Pfarrstelle zu Grebenau erheben. Am 28. Februar und am 1. März (quo termino in sabbatum sequens usque in horam terciam ex consuetudine continuato) [1365] erschienen dann vor dem Offizial Rainer Hund, der die Investitur in die Pfarrei Grebenau forderte, und der Geistliche Albrecht Gerlachs von Gudensberg, der eine förmliche Erklärung abgab: Als Braunwart, Pfarrer zu Grebenau, noch lebte und Albert Gerlachs Kaplan des Altars der Hl. Maria zu Mardorf [Stadt Homberg / Efze] war, beschlossen beide, ihre kirchlichen Pfründe zu tauschen, und erlangten hierfür die Zustimmung des Erzbischofes Gerlach von Mainz als des für beide Orte zuständigen Diözesanbischofs. Dietrich v. Hardenberg [Burg über Nörten-Hardenberg], Scholaster des Sä-kularkanonikerstiftes St. Peter zu Fritzlar, wurde vom Erzbischof damit beauftragt, den Pfründentausch durchzuführen; er investierte Albert Gerlachs in die Pfarrkirche zu Grebenau, und mit gesonderter Genehmigung des Erzbischofs führte Johann, Leutpriester zu Arnsbach [Stadt Borken], die kanonische Einsetzung des Albert Gerlachs in die Pfarrstelle zu Grebenau durch. Albert Gerlachs wurde von der Pfarrgemeinde als legitimer Inhaber der Pfarrstelle anerkannt und erhielt entsprechend von den zur Pfarrstelle gehörigen Leibeigenen und Pächtern die zustehenden Abgaben. Albert Gerlachs beantragt beim Offizial, ihn bis zur endgültigen Entscheidung des Rechtsstreites in seiner Pfarrstelle zu Grebenau und im Genuß von deren Einkünften zu belassen; er unterwirft sich dem Urteil des Offizials oder jedes anderen zuständigen Richters. Der Offizial setzt den 28. März (feriam sextam post dominicam »Letare«) [1365] als Termin für die nächste Verhandlung fest und lädt die streitenden Parteien dazu vor.
Siegler
Offizialat der Propstei des Säkularkanonikerstiftes St. Peter zu Fritzlar (ohne Ankündigung!)
Formalbeschreibung
Ausf., Perg., RHlS anh. sehr stark besch., SB und SU fast vollständig verloren; vgl. DEMANDT: Chorherrenstift Fritzlar, S. 84 f. mit Anm. 215 und S. [914], Abb. 10.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Original |