Identifikation
Titel
Verordnung: Der von den Dienstboten in den Wäldern begangene Forstfrevel soll nicht von ihrem Liedlohn abgezogen werden, sondern es sollen ihn die Brotherren bezahlen, in deren Haushaltungen das Holz konsumiert wurde. Dasselbe gilt für den Feldfrevel
Laufzeit
Darmstadt, 1743 Mai 6
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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