HStAD Bestand E 3 A Nr. 4/42

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Verordnung: Der von den Dienstboten in den Wäldern begangene Forstfrevel soll nicht von ihrem Liedlohn abgezogen werden, sondern es sollen ihn die Brotherren bezahlen, in deren Haushaltungen das Holz konsumiert wurde. Dasselbe gilt für den Feldfrevel

Laufzeit 

Darmstadt, 1743 Mai 6

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF