HStAM Bestand Urk. 26 Nr. 1019

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1451 November 22

Originaldatierung 

Datum a. d. 1451, feria secunda proxima post diem beati Elisabet vidue.

Alte Archivsignatur 

A II Haina, Kloster

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Johann Monis, Schöffe und derzeitiger Schultheiß, und [genannte] Mitschöffen des Reichsgerichts zu Frankfurt bekunden, daß vor ihnen am 20. September (montag noch des heiligen crucztages exaltacionis) der Hofmeister Johann Kuney für den Hainer Hof zu Frankfurt und das Kloster [Haina] Klage gegen den gleichfalls erschienenen Hermann Henckel erhoben hat wegen Zinsen von 4 Mark, 3 Pfund Hellern und 3 Schilling Hellern, die von Hermanns Vorfahren aus seinem Haus und Geseß zum Lintwurm und anderen dabei gelegenen Häusern gezahlt worden seien. Am Ausstellungstag erschien Johann mit den von ihm benannten Zeugen erneut vor ihnen in der Schreibstube zu Frankfurt, so als ob sie im offenen Gericht säßen. Das nach Gerichtsbrauch durchgeführte Zeugenverhör und eine vorgelegte besiegelte Urkunde erwiesen die Richtigkeit der erhobenen Ansprüche. Die Aussagen wurden, da es sich um Eigen und Erbe handelt, eidlich bekräftigt, Aussage und Urteil in das Gerichtsbuch eingetragen. Auf Antrag Johanns erfolgt die urkundliche Ausfertigung. Dienste, Gnaden und Freiheiten des Reiches, des Rats und der Stadt Frankfurt bleiben vorbehalten.

Zeugen 

Mitschöffen: Siegfried Burggrafe, Erasmus Kemmerer, Johann Wyß zu Löwenstein (Le-), Wicker Froisch und Johann von Sachsen.

Siegler 

Der Schultheiß.

Formalbeschreibung 

Ausf., dt., Perg., durch Moder besch. und aufgeklebt, Schrift weitgehend zerstört. - Von dem anh. RundSg. des Schultheißen nur Bruchstücke erhalten.

Druckangaben 

Regest: Franz Nr. 1004, Zweiter Band

Repräsentationen

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