HStAD Bestand B 16 Nr. 15

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1627 Juni 20

Originaldatierung 

Geschehen zu Crumbach, 20 Juni 1627

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Teilungsvertrag zwischen den Söhnen von Georg Balthasar zu Rodenstein; Friedrich Neidhard und Philipp Georg, bzw. in Anbetracht des vor Ausfertigung und Ingrossierung der aufgesetzten Teilungsform erfolgten Todes von Philipp Georg, der Vormünder seiner minderjährigen Kinder; 1. Hochgerichtsbarkeit und Ämterbestellung bleiben gemeinsam; 2. Dorfgerichtsbarkeit wird geteilt; 3. Ausfertigung und Siegelung aller Kontrakte und Obligationen erfolg gemeinsam; 4. Desgl. Ausübung des Patronatsrechts; 5. Die Eintreibung der Zinsen und Gefälle erfolgt gemeinsam und werden diese dann portionsweise geteilt; 6. Die Zehnten im Crumbacher und Babenhausener Amt und anderen Orten sollen gemeinsam genutzt werden; 7. In den Rodensteinischen und Crumbacher Wäldern hat jeder Brenn- und Bauholzansprüche. Außerdem soll der Besitzer des Hauses Umstadt die Pfähle zu den dortigen Weinbergen verfertigen lassen; 8. Schweinemast steht einem jeden für soviel Schweine zu als er in seiner Haushaltung auferzeigt; 9. Jeder hat Rot- und Schwarzwildjagd, auch auf Rehe, Hasen und Füchse. Die Grenzjagden zu Beerfurth, Brandau und Aschbach werden gemeinsam veranstaltet; 10. 'Wan zum Zehenden Vögel, Herd oder Hecken den Untertanen verliehen werden, die Zinsvögel verteilt, sonsten unserer eigenen Herd halben, haben wir uns verglichen, alle Jahr darumb zu losen, welcher den ersten Herd zu schlagen, ander Federwildbret, als Feldhühner, Schnepfen, Wachteln, wilde Tauben und dergl. betreffend, mag ein Jeder nach seinem Belieben fangen und Waidwerk darauf anstellen, nach seinem Belieben.'' 11. Sollen die Gersprenz und Mühlgräben auf vorgehende anmütige Vergleichung mit gesamter Hand gefischet und gekrebset und, was das Glück gibt, gleichmäßig verteilt werden, in den übrigen Bächlein mag ein Jeder nach seinem Belieben fischen; 12. Was an Federvieh gemeinsam und gesondert anfällt, soll aus den Rechnungen und Registern festgestellt und verrechnet werden; 13. Der Weinschank zu Crumbach und Beerfurth bleibt gemeinsam, der Bann- und Kirchweihwein zu Crumbach und Neunkirchen wird jährlich abgewechselt; 14. Den Gläubigern gegenüber soll 'ufs New und Negste abgehandelt ein Zweytheil gesezt und darumb geloset werden' und in Anbetracht der Verschuldung an die Vettern Georg Anton und Wolf Ludwig von Rodenstein wird auf die Intrada von Gut und Dorf Geißenet (Geiß-Nidda) verzichtet; die Badstuben, Freveln in Wirtshäusern, Fürsorge für Landstraßen, Weg und Steg bleiben gemeinsame Angelegenheit. Aufstellung der Anteile: Crumbach: Das adlige Haus, Früchtbauern und handfröner, Klein-Zimmerer und Reichards-Zehnten, Weingärtlein am Krötenberg, Baugüter, Gärtlein und Grasplätze. Für die an Crumbach fallende Stegmühle nimmt Johann Neidhard das Kapital von 1000 spanischen Talern, welches man Johann Weitzels, des Landschreibers, sel. Erben mit hinterständigen 400 spanischen Talern Pensionen schuldig ist, allein auf sich, Korn (9 Malter, 2 Simmer, 2 Vierling) und Hafer (6 Malter, dritthalb Simmer), Wein- (4 Ohmen) gefälle. Rodenstein oder Umstadt: Das uralte adlige Stammhaus Rodenstein, das große Haus zu Umstadt, Weide, Baugüter, Äcker und Gärten, Schafhaus zu Crumbach, Frohnbauern, Handfröner, Garten zu Crumbach. Zu Umstadt: Geldzinsen, Wiesen, ständig Gäns (7), Hühner (2 1/2); Korn (12 Malter, 11 Simmer, 10 1/2 Vierling, 3 Gescheid), Hafer (1 Malter, 8 Simmer, 7 Vierling), Weizen (1 Simmer, 3 1/2 Sechter), Erbsen (2 Vierling), Wein (2 Ohmen). Zeugen: Hans Ehrhard Knebel von Katzenelnbogen, Rittmeister Friedrich Wambold von Umstadt, Hans Conrad von Walbrunn, zu Ernsthofen, Peter Häg, Erbachischer Rat und Amtmann zu Wildenstein

Formalbeschreibung 

Pergament Heft, Abschrift Bestätigt zu Rodenstein am 12 Dezember 1627 durch die Vormünder: Johann Andreas Schelm zu Bergen, Unterburggraf zu Friedberg, Johann von Walbrunn zu Ernsthofen und die übrigen Zeugen vom 20 Juni

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF
Detailseite Original Urkunde