Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Vereinbarung zwischen Konventsherren zu Wiesenfeld und Gerlach Botczils und Gebel Althaus
Datierung
1467 Januar 9
Originaldatierung
Datum a. d. 1467, 6. feria post Epiphaniam domini.
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Zwischen den Brüdern und Konventsherren zu Wiesenfeld (Wesintfelt), namentlich Heidenreich von Biedenfeld (Bidenfelt), Komtur, Heinrich von Dersch (Derß), Appel von Hatzfeld, Gerlach Hentzels und Johann Kroll, einerseits und Gerlach Botczils und Gebel Althaus (Althuß) andererseits ist folgendes vereinbart worden: Gerlach und Gebel haben sich mit Leib und Gut als Donaten dem hl. Johann zu Wiesenfeld ergeben. Bei der Erteilung der Erlaubnis zur Eheschliessung setzen die Konventsherren die Pflichten des Ehepaares fest: Gerlach soll Kühe und Schweine hüten, Ställe ausmisten und das Vieh und das Viehhaus besorgen, was bisher der Hirte getan hat. Außerdem soll er in das Holz und auf den Acker fahren. Solange er diese Arbeiten verrichten kann, erhält er dafür jährlich 5 Ellen groiß Tuch und 4 Ellen Leintuch und 2 Paar Schuhe. Kann er wegen Gebrechlichkeit nicht mehr arbeiten, so soll ihm die Pfründe wie anderen Pfründnern aus dem Haus zustehen. Seine Frau soll ihm bei diesen Arbeiten und bei der Milch- und Käseverarbeitung helfen und dafür ebenfalls eine Vergütung und bei Arbeitsunfähigkeit eine Pfründe erhalten. Ihr Nachlaß fällt an das Ordenshaus ...
Formalbeschreibung
Ausf. Papier. Chirograph. besch. und aufgezogen. Rückv.: Contract mit her Henridi von Dersz und Girlach und Gebein (15. Jh.) abgeschr.
Druckangaben
Regest: Schunder, Klosterarchive 3 Nr. 1131
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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