HHStAW Bestand 1008 a Nr. 118

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1628-02-03

Originaldatierung 

Datum den 3. Monahtstag Februarii alten Calenderß im 1628. Jahr

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Johann Ludwig, Graf zu Nassau (Nassauw) Katzenelnbogen (Catzenellenbogen), Vianden und Diez (Dietz), Herr zu Beilstein (Beillsteinn) schließt mit Philipp Erasmus von Langenbach einen Erbtausch- und Erbkaufvertrag. Graf Johann Ludwig überträgt Philipp Erasmus von Langenbach seine Wiese zwischen Niederweyer und Faulbach gelegen, die Philipswiese genannt, so wie sie derzeit abgegrenzt ist, lasten- und gültenfrei und erhält dafür den obersten Teil der Röderwiesen bei Hadamar (Oberhadamar) auf seine eigene neuangelegte Wiese an der Elb stoßend mit den dazwischen stehenden Erlen , dem Fischweiher und allem, was dieseits des Elbbachs und gegen Schloss und Flecken Hadamars liegt. Der Graf gestattet die Bewässerung aus dem Weiher, den er in gutem Zustand erhalten will, wie auch den gegen den verbleibenden Wiesenteil liegendem Damm. Darüber hinaus hat ihm Philipp Erasmus von Langenbach noch 400 Reichstaler bezahlt. Philipp Erasmus von Langenbach bekundet, dass er Graf Johann Ludwig von Nassau-Katzenelnbogen, Vianden und Diez, Herr zu Beilstein für die Philipswiese 400 Reichstaler bezahlt hat und ihm außerdem den obersten Teil der Röderwiese überträgt, der zu Hadamar an dem Elbbach gelegen ist und an seinen verbleibenden Wiesenteil stößt, so wie er diesen von seinen Eltern besessen hat, frei von Lasten und Gülten. Der Graf erhält also den obersten Teil der Röderwiese, wie er diesseits des Elbbachs liegt und sich gegen Schlossß und Stadt Hadamar (Obernhadamar) erstreckt, mit allen darin stehenden Erlen und dem darin gelegenen Fischweiher bis zu dem den Weiher gegen den in Langenbachschen Besitz verbleibenden Wiesenteil abgrenzenden Damm, so dass dieser Damm auf der Langenbachschen Seite gegen den Elbbach und auf der anderen Seite gegen den Elbbach und auf der anderen Seite gegen den Fahrweg stößt, wie auch oben in der Wiese an diesem Fahrweg ein Eckscheidtstein unter dem Damm oder Weiher an den jungen Erlen gesetzt worden ist. Philipp Erasmus von Langenbach behält das Recht, seinen Wiesenanteil ohne Schaden für die Fischerei aus dem Weiher zu bewässern und den untersten, gegen seine Wiese gelegenen Weiherdamm zu benutzen, das Recht des Grafen, den Damm aufzufüllen, den Weiher auszubauen, eine Hecke zu pflanzen und einen Gang anzulegen ausdrücklich vorbehalten. Sollte der Weiher aus irgendwelchen Gründen so geschädigt werden, dassß eine Bewässerung der Langenbachschen Wiese daraus nicht mehr möglich ist, so soll er auf Kosten beider Vertragspartner wieder instandgesetzt werden.

Unterschriften 

grave zu Naßaw, Philips von Langenbach

Siegler 

Siegel und Unterschrift beider Vertragspartner

Formalbeschreibung 

Ausfertigung Pergament, 2 Siegel in Holzkapseln Johann Ludwig von Nassau-Hadamar anhängenden Massau- Katzenalnboger Siegel, Deckel Rundsiegel, im mit Schindeln belegten Rautenbalken , Helm mit Helmzier aus 32 mit Rauten belegten Flügeln

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde