HHStAW Bestand 1008 a Nr. 46

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Hans von Hoenberg (Hömbergk) verträgt sich mit der Gemeinde Dorndorf (Dorndorff) über Auseinandersetzungen wegen der Holzfuhren-Rechte und sonstigen Gerechtigkeiten, die seine Vorfahren zu Dorndorf gehabt haben und noch haben laut der Lehensbriefe des Landgrafen von Hessen und anderer, wie auch zahlreiche Verschreibungen und Anzeigen beweisen. Reinhardt von Heppenberg (Heippenbergk), Keller zu Diez (Dietz) und sein Schwager Friederich von Steinbach, Keller zu Ellar, haben heide Parteien auf Befehl des Grafen Johann zu Nassau (Nassauw) zu Vianden und zu Diez verhört und einen Vertrag folgenden Inhalts zwischen ihnen vermittelt. Die Gemeinde Dorndorf soll Hans von Hoenberg oder seinen Erben jährlich 12 Wagen voll Brennholz aus ihrem Wald in seinen Hof nach Hadamar (Obern Hadamar) liefern und zwar 3 Wagen jede Fronfasten. Dafür erhalten die Holzfuhrleute eine Suppe und sonst etwas 'von ziemlicher Maß' und Trinken. Die Gemeinde braucht nicht zu dem geschworenen Montag in Ellar zu erscheinen, wie andere Gemeinden im Vierzent und braucht keine Strafgelder (Wetten) in der Freiheit dem Landesherrn zu geben. Dagegen soll Hans von Hoenberg oder ein von ihm gewählter Vertreter jährlich am Montag oder dem Tag nach der Dorndorfer Kirmes nach Dorndorf kommen und Recht sprechen. Beide Parteien erhalten über diesen Vertrag eine gleichlautende Urkunde.

Datierung 

1515-07-16

Originaldatierung 

Datum uff montag nach Sant Margredens tag der heilligen Jungfrauwen und Martererihn im Jahr 1515

Vermerke (Urkunde)

Siegler 

Reinhardt von Heppenberg zugleich für seinen Scpwager Friedrich von Steinbach

Formalbeschreibung 

Abschrift, Papier, 17. Jh.

Weitere Überlieferung 

Abschrift Ende 16. Jh (Papier) Abt. 1008 a Nr. 182 f. 69/70.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde