Identifikation (Urkunde)
Datierung
1344 Juni 14
Originaldatierung
1344 feria secunda proxima ante diem beati Viti et socior. suor. martir
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Landgraf Heinrich zu Hessen und Otto dessen Sohn bekennen, daß sie Theoderico de Mederich Ritter, wegen seiner treu geleisteten Dienste, dessen Ehefrau Cunegunde und ihrer Tochter Alheid zwölf Malter Früchte, nämlich sechs Malter Korn und Winterweizen und sechs Malter Hafer jährlicher Gefälle vom Zehnten in Rutzenhusen ad dies vitae zu erheben erlaubt hätten; was aber über besagte zwölf Malter vom erwähnten Zehnten gefiele, solches solle bemeltem Landgrafen ganz verbleiben; auch sollen die bedachten Personen berührten Zehnten in Gegenwart des Sculteti in Cassel jährlich zu lociren haben. Der davon übliche Weinkauf aber die Hälfte den von Mederich allein verbleiben, das Uebrige aber besagten Sculteto entrichtet werden. Den Flachs Zehnten auch, der auf selbigem Zehnten in Rutzinhausen gesaet würde, sollen die von Mederich gänzlich behalten. Ferner selbige den Zehnten an dem Rorberge auf Lebenslang zu besitzen eingegeben hätten.
Formalbeschreibung
Or., Perg., zwei Siegel anhängend.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Original |