HHStAW Bestand 40 Nr. U 49

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Thilmann genannt Letare, Kaplan von St. Johannes im Limburg Stift, macht zu seinem, seiner Eltern, Vorfahren und auch Wohltäter Seelenheil sein Testament. Er vermacht den 13 Altären der Limburger Kirche: dem Altar der heiligen Maria, des heiligen Johannes, heiligen Nikolaus, Heiligen Kreuz, heilichen Martin, heiligen Gregorius, der heiligen Katharina, des heiligen Mathias, heiligen Jakobus, Allerheiligen, des heiligen Petrus, der neuen Katharina und des heiligen Michael 6 Schilling und 6 Pfennig jährlichem Zins, d. h. für jeden Altar 6 Pfennig; ebenso vermacht er dem Hochaltar ('ad summum altare') oder St. Georgschor 6 Schilling und 6 Pfennig jährlichem Zins. Jeder auf ihn folgende Priester ('sacerdos') am St. Johannesaltar, der sein mit eigenen Mitteln erbautes Haus bewohnen will, soll, wenn er vermag ('si prevalet'), zum St. Georgschor 20 Mark in bar geben, von denen so gut wie möglich jährlich Einkünfte zu kaufen sind, die mit dem vorgenannten Zins von 6 Schilling und 6 Pfennig zu den Chorpräsenzen verwandt werden sollen. Andernfalls soll der Priester, der auf ihn folgt und sein Haus bewohnt, davon jährlich 1 Mark dem Chor zahlen, bis er die 20 Mark zurückkaufen kann. Diese beiden Zinse, der von 6 Schilling und 6 Pfennig und der von 1 Mark aus seinem Hause oder die Einkünfte aus den 20 Mark, sollen in 2 Präsenzen an die Herren Kanoniker und Chorgehilfen nebst dem Schulrektor ('cum rectore scolarium') gleichmäßig verteilt werden, und zwar die eine Hälfte am 1. Juli ('in octava nativitatis sancti Johannis baptiste'), damit an dem Tage das Hochamt für jenen Heiligen um so feierlicher begangen wird, und die andere Hälfte an seinem Jahrtag. Wo er die Zinse des Chors und jener Altäre gekauft hat, werden seine Treuhänder aus den Urkunden und Zetteln ('cetulis'), die er selbst geschrieben hat, ersehen und daraus auch die Termine entnehmen, an dem ihm die einzelnen Zinse jährlich nach Eigentumsrecht ('proprietatis titulo') fielen. Zu Testamentsvollstreckern und Treuhändern ernennt er Herrn Johann, Kaplan von Blieskastel ('de Castris'), und den Kaplan des vorgenannten Marienaltars, die über alles verfügen sollen, wie sie es vor dem Allerhöchsten am jüngsten Tag verantworten wollen. Sein Brevier schenkt er dem St. Johannesaltar, damit dessen Priester davon bei den kanonischen Stunden ('in horis canonicis') Gebrauch macht und Nutzen hat. Es soll beständig bei dem Altar bleiben. - Siegel des Ausstellers und der Treuhänder.

Datierung 

1304 August

Originaldatierung 

Actum et d. 1304, in mense Augusto

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament. Von den drei Siegeln das 2. bis auf geringen Rest ab. 1. Spitzoval, etwa 3,1 cm lang. Im Siegelfeld Salome in langem Gewand und einem den Kopf bedeckenden Mantel mit dem Haupt des Johannes. Umschrift: '(...C)APELANI S(AN)C(T)I IOH(ANNIS)'. 3. Spitzoval, 2,8:3,1 cm. Im Siegelfeld die bekrönte Maria (im Profil) auf einem Thronsessel mit dem Jesuskind auf dem Schoß, rechts davon ein Mann in anbetender Haltung kniend. Umschrift: '+ S(IGILLVM) W CAPP(E)LL(ANI) S(ANC)TE VIRG(INIS) IN LI(M)PVRG'. - Rückvermerk (15. Jh.): 'Littere sancti Johannis baptiste'. - Erwähnt: Otto, Altäre 9

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 81

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde