Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Johann von Bubenheim, Edelknecht, und seine Frau Anna geben dem Konvent zu Gnadenthal ihren Anteil an dem Gut zu Beuerbach ('Fur-'), das sie mit dem Kloster zusammen haben und auf dem Hollir von Beuerbach sitzt, der ihnen und dem Kloster je die Hälfte der Gülte entrichtet, zu einem Seelgerät und Testament zu Trost und Hülfe für ihre Seelen und die ihrer Eltern und Kinder und zur Lösung all ihrer Sünden. Die Nonnen sollen dafür ihrer in den vier Fronfasten mit Messen, Vigilien und anderem Gebet, wie üblich, gedenken. Sie haben das Gut, wie es in Dorf, Feld und Holz liegt, mit Halm und Mund aufgetragen und das Kloster vor Gericht darin eingesetzt, wie Schultheiß, Schöffen und ganze Gemeinde es als rechtsüblich im Lande wiesen. Sie wollen das Kloster in dem Besitz schützen ('des gudis weren'), sooft nötig. - Siegel des Ausstellers.
Datierung
1361 Dezember 4
Originaldatierung
D. et actum 1361, ipso die Barbare virginis
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament W 28,104 mit einem Siegel: Durchmesser 2,4 cm, im Siegelfeld ein gegitterter Balken, im rechten Obereck ein sechsstrahliger Stern, Umschrift: (+) 'S(IGILLVM) IOH(ANN)IS DE BVB(E)NH'(..). - Rückvermerk (15. Jh.): 'Uber die gude zu Furbach'. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 28,220
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Zisterzienserinnenkloster Gnadenthal, Nr. 937
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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