Identifikation
Titel
Der Landgraf verbietet, nachdem er die Siegel der Bergstube eingezogen hat, dem Bergdirektor und den Bergräten den Gebrauch ihrer Privatsiegel bei amtlichen Akten und beauftragt den Landsekretär Motz, dem die Siegel der Bergstube übergeben worden sind, alle Expedienda derselben, die bisher besiegelt wurden, zu besiegeln, die Siegelgebühren aufschreiben zu lassen und darüber zu berichten
Laufzeit
1727
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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