Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Übereinkunft zwischen Erzbischof Dietrich von Köln bzw. dem Paderborner Domstift und dem Kloster Helmarshausen v. a. wegen der Burg Krukenberg und der Stadt Helmarshausen.
Datierung
1415 Februar 27
Originaldatierung
feria quarta proxima ante dominicam, qua cantatur oculi mei
Alte Archivsignatur
A II, Kloster Helmarshausen
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Bestätigung der inserierten Urkunde vom gleichen Tag durch das Domkapitel zu Paderborn: Abt Dietrich bestätigt folgende, die bisherigen Streitigkeiten beendenden Vereinbarungen zwischen ihm, Dekan und Konvent des Klosters Helmarshausen einerseits und dem Erzbischof Dietrich von Köln, Administrator des Domstiftes zu Paderborn, und dem Domstift Paderborn auf der anderen Seite: Unter Bezugnahme auf frühere Urkunden quittiert Helmarshausen dem Domstift zu Paderborn den Empfang von 200 Mark lötigen Silbers westfälischen Gewichts für die Verpfändung des Kölner Anteils an der Burg Krukenberg und der Stadt Helmarshausen und erklärt, dadurch in Frieden gestellt zu sein. Die Einlösung, die ein Jahr zuvor angekündigt werden muss, soll im Kapitelhaus zu Paderborn geschehen. Kraft dieser Urkunde überlässt Helmarshausen dem Domstift zu Paderborn zwei Drittel des Kölner Anteils an der Burg Krukenberg mit allen Nutzungsrechten und Zubehör. Unter Bezugnahme auf jeweils eine frühere Urkunde verpflichtet sich Helmarshausen, jährlich mindestens ein Mal zu Synode in Paderborn zu erscheinen und für ewige Zeiten mit besten Kräften bei seinem Domstift zu bleiben.
Siegler
Domstift Paderborn
Formalbeschreibung
Ausf. Perg., Siegel hängt leicht beschädigt an
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Original |