HHStAW Bestand 20 Nr. U 96

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Peter Ruting von Aull ('Auwele') und seine Frau Grete bekunden, daß mit Zustimmung von Herrn Konrad von Wolfhagen ('Wolffhayn'), Kaplan des Liebfrauenaltars im Stift Diez, ihr Schwiegervater ('swigir') und Vater Concze Fischbächer mit Schirsteyn, Bürger zu Diez, einen Weingarten zu 'Kansteyn' vertauscht hat gegen einen Weingarten, der zu Aull an dem 'Ruodelberge' zwischen Jungfer Adelheid von Merenberg liegt und zum Altar des vorgenannten Vikars gehört. Er hat ihnen den Weingarten mit Halm und Mund, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich, zu Erbrecht verliehen und sie zum Vormund ('muntbar') erwählt. Sie sollen davon jährlich am 11. November ('uff sent Mertins dag des heilgen biscobz, alß er irstarb') 13 Schilling Pfennig Gülte geben und jährlich 4 Fuder Mist vor dem 24. Juni oder binnen 8 Tagen danach in den Weingarten legen, auch ihn in gutem Zustand ('gudem gereche') und Bau halten, wie es üblich ist. Der Weingarten ist jetzt mit Einwilligung des Vikars in zwei Teile geteilt worden, soll aber nicht weiter in fremde Hände verteilt ('vorplacket adir vordeilt') werden. Muß er nach dem Tode der Aussteller unter ihre Leibeserben verteilt werden, so soll stets der älteste der Erben, der in der Vormundschaft ('muntbarschaff') ist, für Mistung und Bauung des Weingartens sorgen und den Zins entrichten. Stirbt der Vormund, so soll der Älteste des Stammes die Erbschaft und Vormundschaft des Weingarten binnen einem Monat vom Vikar empfangen. Hält einer der Erben sein Teil nicht baulich, so kann der Vormund das an sich nehmen und selbst bebauen. Verstoßen sie hiergegen, so kann der Vikar den Weingarten einziehen. - Siegel des Junkers Heinrich von Nassau des Ältesten, Edelknechts. Der Weingarten zinst nach Dirstein 1 Schilling Pfennig als Grundzins, womit der Vikar nichts zu schaffen hat.

Datierung 

1391 Mai 13

Originaldatierung 

D. 1391, in vigilia penthecostes

Vermerke (Urkunde)

Zeugen 

Dietrich Ruting, Conczel, Sohn der Katharina, von Aull ('Auwel'), und Heinrich 'uffme Reyne' von Heistenbach sowie der vorgenannte Concze Fischbächer

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit einem versehrten Siegel. - Am Schluß des Textes von gleicher Hand: 'Suprascripciones et rasuras approbamus'. - Kopie, Papier (18. Jh., ohne das Tagesdatum) ebenda. - Auf diese Urkunde bezieht sich offenbar der ungenaue Eintrag im Rep. II (18. Jh.) W 20, I 2 Blatt 1v: 'Ein original erbverlehnungsbrieff von dem stift zu Dietz über einen an Peter Büchin (!) zu Aull verlehnten und daßselbst gelegenen wingert, genandt der Rödelberg, worauß noch 1 fl. 11 alb. thut, den 4. Junii 1391'

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 457

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)