HStAM Bestand Urk. 85 Nr. 11082

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1344 April 06

Originaldatierung 

uff den dinsgetag zo ostern

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Graf Heinrich von Waldeck einigt auf Rat seiner Ritter und anderer Freunde mit seinen Brüdern Adolf und Ludwig und seinen Söhnen Otto, Dietrich und Heinrich dahin, dass sie unter sich nur einen Laien machen sollen, der Herr der Herrschaft Waldeck sei und zwar seinen Sohn Otto. Nach dessen Tode sollen die Agnaten mit Rat der Burgmannen den Geeignetsten seiner Söhne zum Laien und alleinigen Herrn von Waldeck machen. Hinterlässt Graf Otto keinen geeigneten Sohn, soll dessen Bruder Heinrich sein Nachfolger werden und mit seinen Söhnen in gleicher Weise wie mit denen von Otto verfahren werden. Der jeweils regierende Graf darf die Herrschaft nur abgeben oder etwas davon verpfänden oder verkaufen mit Zustimmung der Agnaten und der Burgmannen der Herrschaft. Die den geistlichen Mitgliedern des Grafenhauses zugewiesenen Stücke der Herrschaft Waldeck fallen nach ihrem Tode wieder an die Herrschaft Waldeck zurück. Die nichtregierenden Mitglieder des Grafenhauses sollen nicht Krieg führen gegen die Herrschaft Waldeck und in die ihnen angewiesenen Schlösser keinen aufnehmen, durch den Krieg entstehen könne, es sei denn mit Zustimmung der anderen Burgmänner.

Siegler 

Aussteller und seine genannten Brüder und Söhne.

Formalbeschreibung 

Or., Perg., angehängte Siegel, nur Bruchstücke von denen der Grafen Adolf und Ludwig erhalten, deutsch.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

I, 110

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Original