Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Abt Wilhelm und der Konvent zu Eberbach beurkunden, daß der Knappe Dydo von Scharfenstein und dessen Schwester Elisabeth ihnen ihre Güter zu Lorch und Gaulsheim vermacht haben, unter folgenden Bedingungen: der Kellermeister soll der Präsenz an einem bestimmten Tage jedes Jahres von den Einkünften daselbst benannte Gaben reichen, während zugleich 2 Mark dem Konvente zum Anniversar des Giselbert Gemahls der Elisabeth, 2 zu dem der Elisabeth selbst zu Gute kommen sollen. 2 Mark mit gewissen Zinsen aus Kiedrich und Hallgarten (Hargartin) sind für das Anniversar Dydos bestimmt, die Einkünfte, welche Ritter Truschard von Scharfenstein zu Mosbach dem Kloster vermacht hat, sollen zu dessen Anniversar dem Konvente zu Teil werden, ebenso wie die von Dydo genannt Paffe Sohn des Ritters Nicolaus von Scharfenstein gestifteten. Die Einkünfte aus den Weinbergen zu Hasele bei Hattenheim sollen zum Anniversar des Knappen Gieselbert dienen, 2 fernere Mark zu dem des Ritters Nicolaus de Wyne. Die Überwachung der Ausführung dieser Bestimmungen wird dem jedesmaligen Prior des Klosters Bleidenstadt anvertraut gegen benannte Emolumente.
Datierung
1312 Februar 7
Originaldatierung
G. ao. domin. incarnac. 1212, VII idus februarii
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Original, Pergament, Siegel an rot-gelben seidenen Schnüren, in rotem Wachs, ganz zerbröckelt
Weitere Überlieferung
Abt. 22, Nr. U 463
Druckangaben
Rossel II,2 Nr. 678
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Detailseite | Original | Urkunde | ||
Detailseite | Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1995) |