HHStAW Bestand 28 Nr. U 178 a

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Es wird bekundet, daß in dem Streit zwischen Liebmut von Waldmannshausen, Äbtissin, und den Konventualen des Gotteshauses Gnadenthal einer- und Henn Hach, Sohn des + Hermann Hach, andererseits, weil dieser entgegen dem Lehnbrief den Hof des Gotteshauses in und um Kirberg zweimal ohne Wissen des Konvents in fremde Hände verlieh und zu vertauschen ('verkauten') unternahm, Graf Johann von Nassau-Katzenelnbogen und Graf Philipp von Nassau-Weilnau auf Bitte jenes Henn, der auf Klage des Konvents am Untergericht Kirberg unterlag und an den Oberhof appellierte, wegen seiner Armut Wilhelm von Brambach, Amtmann der Grafschaft Diez sowie der Herrschaften Hadamar, Ellar und Kirberg, Emmerich Scheffer, Kellner zu Diez, Enderich Cramberger und Adam Durrplatz, beide Kellner zu Kirberg, beauftragten, die Parteien in Güte zu vergleichen. Sie haben daraufhin heute den Streit in der Weise beigelegt, daß der Konvent dem Henn Hach als Abstand für die Pacht und hinterlegte Ernte ('schaar') 150 Taler bezahlen soll, wogegen der Konvent frei über den Hof verfügen darf. Beide Parteien geloben, den Entscheid zu halten. Jede Partei trägt die eigenen Unkosten. - Ringpetschaft und Unterschrift der Amtleute und Kellner.

Datierung 

Kirberg, 1573 Juli 27

Originaldatierung 

Geschehen zu Kirpurg, den 27. Julii anno etc. 73

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Kopie, Papier (16. Jh.) - Am 26. August 1574 schrieben Äbtissin Liebmut von Waldmannshausen und der Konvent dem Amtmann Wilhelm von Brambach, daß Henn Hack sie täglich wegen ausstehender Schulden angehe. Doch seien sie vermöge des Vertrags nicht verpflichtet, ihm etwas zu bezahlen, sondern er solle von den bei Stefan Fischer ausstehenden Früchten, 9 Malter Korn und 1 Malter Hafer jährlich Pacht, bezahlt werden. Diesen möge der Adressat von Amts wegen anhalten, von 5 Jahren Rechnung zu legen. Andernfalls wollten die Aussteller sich an den Grafen von Nassau wenden (Kopie, Papier 16. Jh. ebenda). - Am 26. August 1574 schrieben die Äbtissin Liebmut von Waldmannshausen und der Konvent an den Grafen (Philipp von Nassau-Weilnau), nach jenem Vertrag hätten die Kellner der Grafen, Weirich Mehl und Emmerich Scheffer, als die Güter beschlagnahmt ('in verbott gelegt') wurden, Stefan Fischer 5 Jahre zur Verwahrung der Früchte abgeordnet. Die Aussteller hätten die Güter selbst bebauen müssen, auch in den Jahren 1566 und 1567 9 Malter 8 Simmer Korn und 6 Malter 8 Simmer Hafer gesät, aber keine Pacht, die 9 Malter Korn und 1 Malter Hafer betrage, erhalten, und auch Henn Hack habe sein Geld nicht bekommen, das jener und nicht sie ihm zu geben hätten. Sie hätten wegen Fischers übler Wirtschaft den Hof nach Verlauf der 5 Jahre einem andern verliehen, der sie nun 3 Jahre innehatte, aber entgegen dem in Kopie beigefügten Vertrag die Schuld an Hack nicht abtragen könne. Der Adressat möge vielmehr anordnen, daß Fischer Rechnung tue und Hack davon bezahlt werde (Kopie, Papier 16. Jh. ebenda)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Zisterzienserinnenkloster Gnadenthal, Nr. 1110

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde