HStAM Bestand Urk. 110 Nr. 125

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1444

Originaldatierung 

Anno Domini M° CCCC° XLIIII°

Alte Archivsignatur 

G. n. 54 (korrigiert aus E. n. 12)

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Heinrich Weren bekundet, daß er zusammen mit fünf weiteren Richtern zu Elben zu Gericht gesessen hat in einem Streit zwischen Werner v. Elben und Reinhard d.Ä. v. *Dalwigk. Die Angelegenheit war bereits einmal vor Landgraf Ludwig I. von Hessen und Graf Johann II. von Ziegenhain und Nidda verhandelt worden. Zu einem von diesen auf dem Rathaus zu Korbach anberaumten Gerichtstermin war Reinhard d.Ä. v. *Dalwigk jedoch nicht erschienen und hatte auf die von Werner v. Elben schriftlich eingereichte Klage weder schriftlich noch mündlich durch einen Rechtsvertreter reagiert. Deswegen klagt Werner v. Elben nun vor dem Gericht zu Elben und fordert durch seinen Rechtsvertreter Konrad Wiegener 1000 fl. von Reinhard d.Ä. v. *Dalwigk als Ersatz für Schäden, die er durch den v. *Dalwigk an den Zehnten zu *Todtenhausen (Dodenhusen, bei Altendorf / Elbe) sowie an mehreren namentlich nicht genannten Gütern erlitten haben will. Da Reinhard d.Ä. v. *Dalwigk es versäumt hat, sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, spricht Heinrich Weren nach Befragung von Hermann Gerlach und Heinrich (Heincze) Naumburger (Nuwenborger), Bürgermeister zu Niedenstein, dem Werner v. Elben die Verfügungsgewalt und Nutznießung der Zehnten zu *Todtenhausen und mehrerer namentlich nicht genannter Güter zu.

Siegler 

Hermann Hund, Ritter (auf Bitten des Ausstellers)

Formalbeschreibung 

Ausf., mhdt., Papier, RS aufgedrückt fehlt

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Original