HStAD Bestand E 3 A Nr. 97/58

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Anweisung: Alle Chausseefrevel und -vergehen sind, ehe sie von den Landgerichten bestraft werden können, erst von den Landräten zu untersuchen. Dazu gehören das Reiten auf verbotenen Fußpfaden, zu nahes Ackern an den Chausseegräben usw.

Laufzeit 

Gießen, 1823 Mai 20

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF