Identifikation (Urkunde)
Datierung
1332 März 13
Originaldatierung
Freitag nach Gregorientag
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Die Markgrafen Friedrich, Rudolf IV. zu Pforzheim, Rudolf gen. Hesso und Friedrich, Sohn des genannten Friedrich, v. Baden einerseits, Haneman und Ludwig Herren zu Lichtenberg andererseits, bekunden, dass sie mit Rat ihrer Freunde übereingekommen sind, sich bis zum 23. April (Georgstag) zu gegenseitiger Hilfe zu verbinden, ausgenommen nur gegen das Reich, die Herzöge von Österreich und von Bayern, den Bischof von Straßburg, die Stadt Straßburg, Heinrich v. Finstingen, Rudolf v. Ochsenstein und ihre beiderseitigen Lehnsherren und Lehnsmannen. Streitigkeiten zwischen ihren Mannen und Dienern sollen vor dem Lehnsherrn des Klägers, solche zwischen den Ausstellern vor den Rittern Dietrich v. Waltenheim und Albrecht Röder als Schiedsrichtern und Burkhard Speth als Obmann gütlich oder rechtlich entschieden werden.
Siegler
Siegler: Aussteller
Formalbeschreibung
Ausf., Perg., von 6 anh. Sg. (alle Reitersg.) Nr. 1, 5 und 6 jeweils stärker (im wesentlichen an der Umschrift), Nr. 2, 3 und 4 leichter beschädigt
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Reg. der Markgrafen von Baden 1 Nr. 886
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Urkunde |