Identifikation (Urkunde)
Datierung
1272 Juli 15
Originaldatierung
1272 idur iulii
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Graf Diether v. Katzenelnbogen bekundet, dass ihm Erzbischof Werner von Mainz gestattet hat, auf Lorscher Gebiet bei Biebesheim (Bubens-) eine Befestigung zu errichten zum Schutz gegen die Beeinträchtigung seiner Fischereirechte durch die Oppenheimer Bürger. Er verspricht, auf Ansinnen Erzbischof Werners, seiner Nachfolger oder des Mainzer Domkapitels diese Befestigung innerhalb zweier Monate nach einer entsprechenden Aufforderung wieder niederzulegen; tut er das nicht, verliert er sämtliche Mainzer Kirchenlehen Hierfür stellt Graf Diether als Bürgen die Edlen Reinhard v. Hanau, Gottfried v. Eppstein d. J. und Gerhard v. Diez, seine Verwandten, sowie seinen Bruder Eberhard, die im Verzugsfalle solange ein Einlager in Mainz halten müssen, bis die Befestigung zerstört ist. Wenn Graf Diether dieselbe durch Nachlässigkeit oder die Gewalt seiner Feinde oder wie auch immer verliert und seine Feinde sie unzerstört innehaben, soll er den Krieg mit allen Kräften auf eigene Kosten solange weiterführen, bis die Feste zerstört ist, und mit seinen Feinden nur mit Wissen und Willen des Erzbischofs oder des Mainzer Domkapitels einen Frieden oder eine Sühne schließen. Wenn er dagegen verstößt, sind seine Bürgen in obiger Weise zum Einlager verpflichtet, außerdem geht er seiner genannten Lehen verlustig
Siegler
Siegler Aussteller und Bürgen
Formalbeschreibung
Ausf. Biebesheim. Nur noch mit Sg. Graf Eberhards v. Katzenelnbogen während dasjenige Graf Gerhards v. Diez besch. beiliegt. Die Siegelstriffel stammen von einer inhaltlich anscheinend übereinstimmenden Urk. (dem Konz. oder einer nicht vollzogenen, verworfenen Ausf. ?)
Weitere Überlieferung
Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 46
Druckangaben
Wenck I Urkundenbuch 56
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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