Identifikation (Prozessakte)
Laufzeit
1937
Vorwurf / Delikt
Vergehen nach § 2 II Heimtückegesetz vom 20. Dezember 1934
Provenienz (Justiz)
Justizaktenzeichen
SMs 5/37
Weitere Angaben (Prozessakte)
Sachverhalt
Äußerungen in angetrunkenem Zustand in der Wirtschaft Neber, Monsheim; 9. August 1936: 'Innerhalb von vier bis acht Wochen muss Hitler flüchtig gehen. Hitler hat heute überhaupt nichts mehr zu sagen. Blomberg ist heute das führende Wort. Der Offiziersstand lässt sich das niccht bieten, dass Hitler 150 Mann bei der Röhmrevolte hat erschießen lassen. Die Pressefreiheit muss wiederkommen.'
Verfahrensart
Strafverfahren
Beklagte(r)
Personenname
Eck, Friedrich
Geburtsdatum
1873
Wohnort
Monsheim
Beruf
Glasermeister
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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