Identifikation (Prozessakte)
Titel
Emerich Diehl (Deyl) (+), dessen Witwe Katharina Diehl, Grüningen, gegen Kunze Henn, Nauborn
Laufzeit
1497-1499
Provenienz (Justiz)
(Vor-) Provenienzen
Vogtgericht zu Nauborn (?)
Otto Graf zu Solms (?)
RKG (1497)
Weitere Angaben (Prozessakte)
Sachverhalt
Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils, Anspruch auf Abweisung des Anspruches des Bekl., die Nulbewiese bei Nauborn, die Heintzchen Moller gegen eine Summe von 94 Gulden Jost Seltzer auf Wiederkauf übereignet hatte, herauszugeben, die der Kl. durch Erbgang erlangt hatte und die er nach Anbietung der Rückzahlung der Summe durch die Erben des Moller, nachdem sich innerhalb der gesetzten Frist keine Erben gemeldet hatten, in vollständiges Eigentum übernommen hatte, nachdem sich später der Bekl. als Erbe gemeldet hatte und die Wiese zurückverlangte
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Prozeßsprache deutsch und lateinisch
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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