HStAM Bestand Urk. 56 Nr. 15

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Vereinbarung einer Sühne zwischen Hermann, Landgraf von Thüringen, und Heinrich, Abt von Hersfeld

Datierung 

1215 (vor September 8)

Originaldatierung 

Actum anno domini M°CC°XVI° (!), indictione IIIa

Alte Archivsignatur 

1215

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Hermann, Landgraf von Thüringen und Pfalzgraf von Sachsen, bekundet für sich und seine Söhne, dass er mit Heinrich [II.], Abt von Hersfeld, eine Sühne vereinbart hat, wonach der Abt ihm das Lehen Dietrichs von Seeburg (Seburg) überlassen und 300 Pfund Silber gezahlt, [das Dorf] Klobikau (Cloboko) [Ortsteil der Stadt Bad Lauchstädt, Saalekr.] dem Landgrafen zu Lehen gegeben und außerdem das Lehen Graf Ottos [von Stein] übergeben hat. Es folgen nähere Angaben zur Währschaft (warandia) des Abtes. Der Landgraf und seine Söhne verzichten gegenüber dem Kloster Hersfeld auf alle Ansprüche auf die Vogtei sowie auf Zoll, Münze und Marktrecht in Breitungen, die dem Kloster Hersfeld zustehen, die der Landgraf aber entfremdet hat. Der Landgraf verspricht, das Kloster zu schützen. Siegelankündigung. Nennung von Zeugen.

Siegler 

Aussteller

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, an Pergamentstreifen anhängendes Reitersiegel (beschädigt)

Weitere Überlieferung 

Nr. 14

Druckangaben 

Regest: Regesta Thuringiae II, S. 300, Nr. 1937

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Datierung ist aufgrund der Indiktion in das Jahr 1215 zu ändern; siehe hierzu auch die Bemerkungen bei Nr. 14.

Im Vergleich zur Urkunde von 1215 September 8 sind die Angaben zur Vogtei gekürzt, ebenso die Zeugenliste; siehe Nr. 14.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original