Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Vereinbarung einer Sühne zwischen Hermann, Landgraf von Thüringen, und Heinrich, Abt von Hersfeld
Datierung
1215 (vor September 8)
Originaldatierung
Actum anno domini M°CC°XVI° (!), indictione IIIa
Alte Archivsignatur
1215
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Hermann, Landgraf von Thüringen und Pfalzgraf von Sachsen, bekundet für sich und seine Söhne, dass er mit Heinrich [II.], Abt von Hersfeld, eine Sühne vereinbart hat, wonach der Abt ihm das Lehen Dietrichs von Seeburg (Seburg) überlassen und 300 Pfund Silber gezahlt, [das Dorf] Klobikau (Cloboko) [Ortsteil der Stadt Bad Lauchstädt, Saalekr.] dem Landgrafen zu Lehen gegeben und außerdem das Lehen Graf Ottos [von Stein] übergeben hat. Es folgen nähere Angaben zur Währschaft (warandia) des Abtes. Der Landgraf und seine Söhne verzichten gegenüber dem Kloster Hersfeld auf alle Ansprüche auf die Vogtei sowie auf Zoll, Münze und Marktrecht in Breitungen, die dem Kloster Hersfeld zustehen, die der Landgraf aber entfremdet hat. Der Landgraf verspricht, das Kloster zu schützen. Siegelankündigung. Nennung von Zeugen.
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, an Pergamentstreifen anhängendes Reitersiegel (beschädigt)
Weitere Überlieferung
Nr. 14
Druckangaben
Regest: Regesta Thuringiae II, S. 300, Nr. 1937
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Datierung ist aufgrund der Indiktion in das Jahr 1215 zu ändern; siehe hierzu auch die Bemerkungen bei Nr. 14.
Im Vergleich zur Urkunde von 1215 September 8 sind die Angaben zur Vogtei gekürzt, ebenso die Zeugenliste; siehe Nr. 14.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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