HStAM Bestand Urk. 23 Nr. 353

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1491 August 17

Originaldatierung 

1491 uff mitwochin na unßer liben frawen tag erer hymmelfart.

Alte Archivsignatur 

A II Georgenberg, Kloster

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Johann von Hatzfeld (Haitzfelt), Ritter, Kraft, sein Bruder, Deinhard Deinhard (Deynharts) und ihre Erben einerseits und der Konvent des Klosters Georgenberg (Jorgenberg), Henne Knorre von Fritzlar (Fridßlar) und deren Nachfolger und Erben andererseits vergleichen sich gütlich über die zum Großen Frankenberger Zehnten und zum Hadebrandsdorfer Zehnten gehörigen Gebiete: Vom Teich (tyche) vom Hilgenstog bei Herrn [Johann von] Kassels (Cassils) Acker an bis an den Saelnstruch trennt die Marburger Straße die Zehnten. Was unter der Straße zum Kloster hin liegt vom Hahnentritt (Henenstrette) bis zum Salenstruch gehört zum Hadebrandsdorfer Zehnten, was jenseits der Straße nach Wickersdorf (Wigkirßtorff) bis an das Fischhaus (Fische Huß) und das, was jenseits des Salenstruchs liegt, gehört zum Großen Zehnten mit Ausnahme eines Morgens uff dem Struche, der an St. Gertrud [zu Meiterdorf] zehntet, und der 4 Morgen von Tongs Konrad, der nach Odersdorf (Odirstorff) zehntet. Der Acker der verstorbenen von Buseck (Buchsegken) vor der Lynner Pforte, den Heinrich Damm besitzt, der Pfarracker oberhalb davon und Deinhards Acker hinter den Gärten zum Teich hin, die früher zum Hadebrandsdorfer Zehnten gehörten, kommen zum Großen Zehnten. Ewilges und Schiphennes Äcker bei Completens Garten, die zum Hadebrandsdorfer Zehnten gehörten, kommen als Ersatz für die zum Hadebrandsdorfer Zehnten geschlagenen Äcker unterhalb der Straße an den Großen Zehnten. Die beiden Äcker umfassen wie bisher 11 Seil. In der Au (Awe) bei der Eder beim Mühlengraben liegen Johann Emmerichs Acker im Schrangk, der früher der Deynschen gehörte, und der ebenfalls Johann Emmerichs gehörende Acker am Spitalsacker, der bei Christians Acker gelegene Mühlenacker, Moydelons Acker unten zur Landwehr und die Wiese im Schrangke. Sie zehnten alle zum Großen Zehnten. Der dort liegende Acker Christians, der früher Eilchen Rueln gehörte, zehntet zum Drittel zum Großen Zehnten, zum Drittel an den Hadebrandsdorfer Zehnten und zum letzten Drittel zum Eiterdorfer (Eytirdorffer) Zehnten. Auf der Au zehnten keine weiteren Äcker zum Großen Zehnten. Am Ortenberg zehntet das, was unterhalb der Wendung der Mauer von Numans Garten zur Eder hin liegt, zum Hadebrandsdorfer Zehnten; was oberhalb zur Geismarer Straße zu liegt, zehntet halb in den Großen Zehnten. Vom Acker des Schultheißen, der denen von Treisbach gehörte, zehntet der Morgen zur Straße zu in den Hadebrandsdorfer Zehnten, der Rest zum Großen Zehnten. Christians Acker oberhalb der Straße hinter den Gärten auf dem Wege (weige) und Kangissirs Acker zehnten zur Hälfte zum Hadebrandsdorfer und zum Großen Zehnten. Die ebenfalls dort gelegenen Äcker Hassenors, die denen von Dersch (Derss) gehören, zehnten zum Großen Zehnten. Heinrich Hustenes Äcker an der Geismarer Straße, wo der Stein steht herwärts am Schlag (slage) am Rain (reyne), zehnten, soweit sie jenseits zur Aschroiffen zu liegen, zum Großen Zehnten mit Ausnahme von Christians Acker im Dilßgrunde, der zum Hadebrandsdorfer Zehnten gehört, mit Ausnahme der zum Großen Zehnten gehörenden 2 Seil. Herrn Wydenheyns Äckerchen zehntet zum Hadebrandsdorfer Zehnten. Der ehemals Deynschen, jetzt dem Schultheißen gehörende, dabei gelegene Acker zum Weg hin zehntet zum Großen Zehnten mit Ausnahme 1 Ackers, der zum Hadebrandsdorfer Zehnten gehört. Jakob Judens Acker oberhalb von Christians Acker im Grunde zehntet in den großen Zehnten, der untere Teil von Heinrich Dammens Äcker unterhalb davon zwischen Christians und Jakobs Äckern in den Großen Zehnten und der obere Teil in den Hadebrandsdorfer Zehnten. Vom Schultheißen Acker bis zu Completin Garten zehntet das, was zur Stadt [Frankenberg] hin liegt, zum Hadebrandsdorfer und das andere zum Großen Zehnten. Der Weltern Acker bei Jakob Juden im Dilßgrund zehntet in den Hadebrandsdorfer Zehnten. Die Hainaer (Heyne) Straße von Completin Garten bis an die Lynner Pforte scheidet beide Zehnten. Im Gebiet zwischen dem Malstein (maelsteyn) im Rain (reyne) an Hustenes Acker beim Schlag an der Geismarer Straße herwärts und der Stadt [Frankenberg] gehört kein Acker mehr zum Großen Zehnten mit Ausnahme von Johann Emmerichs Äckern oberhalb von Heinrich Hustene auf dem Rain, während im Gebiet jenseits des Malsteins zu der Aschroiff hin kein Acker mit Ausnahme der oben aufgeführten zum Hadebrandsdorfer Zehnten gehört. Von dieser Urkunde wurden für jede Partei eine Ausfertigung ausgestellt.

Siegler 

Aussteller.

Formalbeschreibung 

Ausf. Perg. S. 1) 23 mm Dm. Wappens. Maueranker. Auf dem Stechhelm geschl. Flug mit Maueranker belegt. U: Jon von ... velt, 3) 22 mm Dm. Tartsche m. Zickzackbalken, darüber gestürzter Sparren. U: s o deinhart deinhart o besch., 4) Beschr. s. Nr. 639 und 5) 23 mm Dm. Vollwappen. Sparren begleitet von 3 Sternen (6) U. a. Bd. henne Knor. anh. 2) fehlt.

Druckangaben 

Regest: Schunder Nr. 647.

Repräsentationen

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