HStAM Bestand Urk. 76 Nr. 1931

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Erklärung Maximilians I. bezüglich der Belehung der Landgrafen von Hessen mit den Grafschaften Ziegenhain und Nidda als Afterlehen durch das Stift Fulda

Datierung 

1495 August 02

Originaldatierung 

Geben in unnser und des heiligen reichs statt Worms am anndern tag des monets augusti nach Cristi geburde vierzehennhunndert unnd im funnf und newntzigisten unnserr reiche des romischen im zehennden unnd des hunngrischen im sechsten iarenn

Alte Archivsignatur 

R I b Fulda (Lehenurkunden Landgrafen von Hessen)

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Maximilian I. erklärt, dass die Grafschaften Ziegenhain (Zigenheim) und Nidda (Nidde) weiterhin als Afterlehen vom Stift Fulda an die Landgrafen von Hessen vergeben werden. Vorausgegangen war eine Beschwerde Johanns [I. von Henneberg], Abt von Fulda, über die Belehnung von Wilhelm [II.] dem Mittleren und Wilhelm [III.] dem Jüngeren, beide Landgrafen von Hessen, mit denselben Lehen durch den König und ein darauffolgender Beschluss Maximilians und der beiden Landgrafen, die Rechte des Stiftes Fulda zu wahren. Siegelankündigung.

Siegler 

Aussteller

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original