Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Dietrich von Staffel und Dietrich von Monreal entscheiden die Zwietracht zwischen Dekan und Kapitel des St. Georgenstifts zu Limburg einer- und der Gemeinde Camberg andererseits kraft des ihnen erteilten Auftrags: 1. Das Stift soll den Pfarrer zu Camberg veranlassen, einen Kaplan zu halten, mit dem er zu Camberg und in dem Kirchspiel allen Gottesdienst mit Messen und sonst, wie gebührlich, nach Vermögen versehen soll. 2. Der Pfarrer soll die Pfarrhufe ('die wiedemhobe') zu Camberg in guten baulichen Stand setzen. 3. Wenn die Gemeinde von Camberg den Chor bauen will, so soll das Stift dieses Mal einen Zuschuß ('ein fullost') geben, und zwar auf die Bitte der Schiedsmänner unter Vorbehalt des Rechtes beider Parteien 20 oder 24 Gulden. 4. Der Pfarrer und sein Kaplan sollen zu Camberg die Vesper singen an den 4 hohen Festen ('hochgecziiden'), am Vorabend aller Tage Unser lieben Frau und an allen Vorabenden und Tagen der Aposteln. 5. Das Stift soll alles Gerichtsgeld und alle Zehrungskosten, die dem Kirchspiel Camberg und deren Freunden auf den Tagen außerhalb Cambergs erwachsen sind, bezahlen. Daraufhin soll dem Stift alle Frucht von den Zehnten, so wie die verliehen wurden, in diesen heiligen Ostertagen (= April 21) nach Limburg geliefert werden. Doch soll von aller Hackfrucht 1 Sester an jedem Malter abgehen. Damit soll alle Beschlagnahme von Stiftsgut aufgehoben sein. Die Aussteller geben jeder Partei eine Ausfertigung dieser Entscheidung. - Siegel der Aussteller.
Datierung
1443 April 10
Originaldatierung
D. 1443, feria quarta post iudica
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Kopie Pergament (gleichzeitig) (= A). - Konzept Papier (= B) ebenda, mit verschiedenen kleinen Abweichungen, vgl. die Anmerkungen. - Kopie (18. Jh.) von A und B ebenda. - - Erwähnt bei Götze, in: Nass. Ann. 13,289
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 1008
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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