Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Einigung Cappels mit dem Amtmann von Homberg über Rückgabe einer verpachteten Mühle zu Frielendorf
Datierung
1459 Januar 6
Originaldatierung
... brieff der gegebenn ist nach Godis gebort thusennt jar vierhundert jar inn dem nuhn vnd funfftzigistenn jare uff der heiligen drie konige tag
Alte Archivsignatur
Urk. A II Kl. Cappel 1459
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Bode von Bodenhausen (Bodennhusenn), Amtmann zu Homberg (Hombergk), bekundet, daß als Heinz Strube und seine Erben einst (vortzidten) Waldrecht und Besserung an der Mühle zu Frielendorf und ihrem Zubehör hatten, die erbliches Eigen des Stifts Cappel ist und von diesem zu Lehen geht, er [Strube] diese Besserung und Waldrecht dem Siechenhaus (den sichenn vnd gudenluden) vor Homberg gegeben (bescheiden vnd gegebin) habe. Da nun er, Bode, derzeit Vormund der genannten Siechen sei und sie zu versorgen habe, sei er mit Abt Konrad, Prior und Konvent übereingekommen, daß das Stift von Heinz Strube und seiner Erben wegen den Siechen 24 gute Rheinische fl. bezahlt habe. Cappel solle sich künftig zu der Mühle und ihrem Zubehör halten und sie nach seinem Nutzen bestellen und verleihen (zcu uerthune).
Rückvermerk
(15.Jh.) Obir die molen zu Frilendorf. (Inventar 1527) xxix
Zeugen
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Siegler
der Ausst.
Formalbeschreibung
Ausf. Perg. - Urspr. anh. Sg. fehlt
Weitere Überlieferung
Abschrift Kopiar K 270, 55v-56r
Druckangaben
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Literatur
List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.133
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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