HHStAW Bestand 1008 a Nr. 127

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Zwischen zwei und Drei Uhr nachmittags erscheint in dem kleinen Stübchen links vom Hauseingang an der Schwindelstiege (Schwindelstegen) in dem adeligen Haus und Burgsitz des Philipp Erasmus von Langenbach, gräflich nassau-dillenburgischer Rat und Amtmann zu Dillenburg (Dillenberg), vor dem nachgenannten kaiserlichen Notar und Zeugen der Sohn des Philipp Erasmus von Langenbach, Johann Ludwig, mit einer offenen unterschriebenen und versiegelten Urkunde und bekundet, dass ihm zu Hadamar, Faulbach Katzenelnbogen (Catzenelnbogen) und wo immer sonst gelegen, alle Häuser, Höfe, Mühlen, Wälder und Güter mit Zinsen, Gülten, Zehnten, Vogtgerichten, Intraden und Gerechtigkeiten, die sein Vater bisher besessen habe, eigentümlich übertragen worden sind. Er übergibt dem Notar die Urkunde mit der Bitte, sie vor den Zeugen zu verlesen und die drei Siegel und Unterschriften zu bestätigen, wie auch dem Akt der Besitzergreifung beiwohnen und eine Urkunde darüber auszustellen. Die übergebene Urkunde (wörtlich inseriert) hat den Inhalt: Philipp von Langenbach setzt in seinem Testament seinen Sohn Johann Ludwig zu seinem Universalerben ein. Die Töchter sind Miterben und haben anstelle ihrer Erbschaft ein gewisses Heiratsgut nach adeligem Brauch erhalten. Deshalb wurde dem Sohn auch bereits das adelige Haus Burbach (Burpach) mit allem Zubehör übergeben. Wegen seines schlechten Gesundheitszustandes übergibt Philipps von Langenbach nun seinem Sohn auch die adeligen Häuser zu Hadamar und Katzenelnbogen mit ihrem Zubehör, behält sich aber die Nutzung aller Gefälle und Renten, die zum Haus Hadamar und dem Weinwachs zu Lorchhausen (Lorcherhaußen) gehören auf Lebenszeit vor. Sein Keller zu Hadamar Caspar Lein, sein Verwalter und Hofmann zu Katzenelnbogen und alle Hofund Zinsleute werden angewiesen, künftig den Sohn als ihren Lehnsherren zu betrachten unter Berücksichtigung des gemachten Vorbehalts. Der Erblasser bittet alle Obrigkeiten und Beamten in deren Wirkungsbereich seine Güter liegen, vor allem die Grafen zu Nassau-Katzenelnbogen Johann Ludwig and Ludwig Heinrich Reichshofrat und Kaiserlicher Kämmerer beziehungsweise General- Feldwachtmeister und Obrist, sowie deren Räte und Beamte, seinen Sohn bei der Besitzübernahme zu unterstützen.

Datierung 

1642-10-09

Originaldatierung 

Datum uff Dillenburg ahm 17. tag Septembris im Jahr Christi 1642 Philips von Langenbach (L. S.) Philips Henrich Hön Dr. (L. S.), Johann Daumb (LoS.)

Vermerke (Urkunde)

Siegler 

Unterschrift und Siegel des Ausstellers, des nassauKatzenelbogischen Rats Dr. Philipp Heinrich Hoen von Dillenburg und des nassau-katzenelnbogischen Sekretärs Johann Daumb

Formalbeschreibung 

Der nachgenannnte Notar verliest diese Urkunde vor Zeugen und bestätigt die Echtheit der Siegel, die allen wohlbekannt sind. Darauf hin nimmt Johann Ludtwig von Langenbach seinen Keller zu Hadamar, Caspar Leyn in Pflicht und Eid und gibt ihm eine (wörtlich inserierte) Vollmacht folgenden Inhalts: Johann Ludwig von Langenbach bekundet, dass ihn sein Vater Philips Erasmus von Langenbach laut Testament vom 17. September 1642 als Universalerben eingesetzt und ihm sowohl das ihm bereits früher eingeräumte Haus Burbach, wie auch seine sämtlichen anderen Güter, insbesondere die adligen Häuser zu Hadamar und Katzenelnbogen mit ihrem Zubehör, verschrieben hat. Zur rechtsmäßigen Besitzergreifung ist der Erbe am 8. Oktober 1642 nach Hadamar gekommen. Der zu befürchtende Tod seines Vaters macht einen längeren Aufenthalt unmöglich und der Erbe ist nicht in der Lage, alle Höfe, Mühlen, Teiche, Wiesen, Weiher, Wälder, Büsche etc. persönlich in Besitz zu nehmen. Er ermächtigt seinen Keller zu Hadamar, Caspar Leyn, dies an seiner Stelle zu tun und lässt ihm vor Zeugen von dem Notar und Gerichtsschreiber Wilhelm Rosinus eine Urkunde darüber ausstellen. Unterschrift und Siegel des Ausstellers und Unterschrift des Notars. Datum Hadamar d. 9. Octobris 1642 Johann Ludwig von Langenbach (L. S. ) Wilhelm Rosinus infidem requisitus attestor ut subscripsit. Nachdem der Notar auch diese Urkunde verlesen hat, gehen alle aus dem genannten Stübchen zur Haustür, die der Erbe auf- und zuschließt . Anschließend nimmt er Küche und Feuerstelle (die Häl) in Besitz und erklärt, dass er damit auch von allen übrigen Gütern, auch von denen, die nicht er persönlich, sondern sein Keller übernehmen werde, Besitz ergriffen habe. Der Keller verspricht mit Handschlag, die weitere Übernahme für seinen Herrn zu besorgen. Anwesend waren der Lizentiat Philipp Herman Sprenger, Herr Andreas Meuser, gräflich-hadamarischer Rat und Sekretär und Johannes Reichwein, Gerichtsschöffe zu Hadamar. Unterschrift Signet und Siegel des Guilielmus Rosinus , Limpurgensis, öffentlicher Notar und Landschreiber der Grafschaft Hadamar Datum uff heut Donnerstag den 9 . tag Octobris Style nov. nach Christi unsers eynigen erlösers und seligmachers geburt im 1642. Jahr in der 10. Römerzinszahl indictio bei Regierung des [...] Herrn Ferdinandi des dritten [...] erwähnten römischer Kayers [...] Ausfertigung Papier, Notariatssignet, eine Rose aus einem Ast wachsend, Motto: forma bonum fragile este Unterschrift: Guilielmus Rosinus Apostolet Cesraea Authoritate Notarius scripsit et in fidem subscripsit aufgedrücktes Siegel im Schild eine Rose

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde