HStAD Bestand F 27 A Nr. 38/739

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Ladenunschlitt der Lauterbacher Metzger

Laufzeit 

1819-1820, 1827-1832, 1846

Alte Archivsignatur 

Abt. 38b II Nr. 417a

Vermerke

Enthält 

Weigerung der Metzgerzunft, auf Grund der Erhöhung des Holzpreises noch den Ladenunschlitt zu zahlen, 1819

Notizen zu den Beträgen des jährlichen Ladenunschlitts und dessen Kapitalisierung, 1819

Bestehen der Verwaltung auf Zahlung des Unschlitts, 1820

Wiederaufnahme des Falls mit einem Auszug der Gewerbesteuerregister für die Jahre 1819 bis 1826 mit einer Aufführung sämtlicher Metzger zu Lauterbach, 1827

Einforderung des mit 12 Gulden jährlich veranschlagten Ladenunschlitts für die besagten Jahre, 1827

Gesuch der Metzgerzunft um Erlass der Abgabe, 1827

Prozess vor dem großherzoglichen Hofgericht zu Gießen und Korrespondenz mit der Hofgerichtsadvokaten Dr. [Christian] Bansa, 1827-1829

Berichte des Rates Dieffenbach über die Entstehung der Metzgerzunft und der Abgabe sowie über die möglichen Folgen einer Ablösung der Gefälle, 1828

Klage gegen Metzgermeister Johannes Groh, 1828

Erlass des halben Rückstandes, 1828-1829

Urteil des Hofgerichts, dass Metzger Groh die rückstehenden Gelder zu leisten hat, 1829

Zahlung der Lauterbacher Metzger für die Jahre 1827/28 bei weiterem Ausstehen der Gelder für 1819 bis 1826

Verzeichnis der Metzger und der ausstehenden Zahlungen, 1831

Gesuch des Metzgers Johannes Duchardt, Richard Duchardts Sohn, um Erlass der Vergütung des Ladenunschlitts, 1846

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Unschlitt = Talg, d.h. aus geschlachteten Rindern gewonnenes Körperfett, verwendet u.a. für die Kerzenproduktion

Siehe auch F 27 A, Nr. 38/583

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte