HHStAW Bestand 40 Nr. U 726

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Im Jahre 1428, 'als man in Tryer byschetomme pleget zu schryben', im 12. Jahr Papst Martins V., in der 7. Indiktion, im Haus Herrn 'Clais Pherners', Vikars im St. Georgenstift zu Limburg, in dessen Stube, in der Stadt Limburg, Trierer Diözese, macht Herr Johann von Nauheim ('Nuheym') genannt 'Hartleypp', Priester und Vikar der ersten Messe am St. Erasmusaltar des Limburger Stifts, vor Notar und Zeugen, die unten genannt sind, zu seinem und aller seiner Vorfahren ('aldern') Seelenheil sein Testament, das er zuvor auf einen Zettel hatte niederschreiben lassen und durch jenen Notar verlesen ließ. Er vermacht der Präsenz des Limburger Stifts 16 Achtel ewiger Korngülte Limburger Maß, die 'Enulff', Eidam des Jakob von Offheim ('Uff-'), jährlich der Grete, Witwe des Henne von Nauheim, und der Grete Sybolds auf Lebenszeit von Äckern, Gelände und Gütern zu Offheim gibt, die dem Testator von Herrn Heinrich Nauheimer, seinem Verwandten ('moge'), angestorben sind und nicht in den Hof zu Offheim gehören. Sobald nach seinem Tode eine der beiden Frauen stirbt, sollen der Präsenz bereits 8 Achtel der Korngülte fallen. Erhebt nach dem Tode beider Frauen einer seiner Erben Anspruch darauf, so soll die Präsenz die Gülte von seinen gesamten nachgelassenen Gütern, fahrenden, fließenden, bebauten und unbebauten ('ersucht adder unersucht'), nehmen. Ferner vermacht er zu seinem, seines + Bruders 'Hartleyb' und dessen Frau Gute sowie aller seiner Verwandten ('frunde') Seelenheil zu einem unvergänglichen Seelgerät seinem Altar und dem Kaplan desselben 5 Malter Korngülte von seinem Hof zu Nauheim, der ihm auch von dem vorgenannten Heinrich Nauheimer angestorben ist, nach seinem Tode und dem jener Gute, die in dies Vermächtnis willigte. Doch soll dem Stift ('den herren') die Gülte von dem Hof nicht geschmälert werden. Seine Erben dürfen die 5 Malter mit 18 Gulden Limburger Währung je Malter ablösen. Das Geld soll von dem Kaplan seines Altars wieder zu einer ewigen Gülte angelegt werden. Würden seine Erben die Gülte nicht so zulassen, so soll man sie von seinen sämtlichen andern Gütern fordern. Er vermacht ferner seiner Schwägerin Gute zur freien Verfügung alle seine Gülten, Güter, Renten, Zinse und Gefälle zu Limburg, Kreuch, Offheim und anderswo, wie er die von den Eltern ererbt, gekauft oder sonst erlangt hat, es seien Häuser, Hofreiten, Eigen, Erbe und fahrende Habe. Die genannte Gute und deren Sohn Heinrich, Kanoniker im St. Lubentiusstift zu Dietkirchen, bekunden, daß ihr vorgenannter + Ehemann oder Vater 'Hartleyb' mit dessen Bruder, dem Testator, alle ererbten Güter und Gülten in der Weise geteilt hat, daß der + 'Hartleyb' die Güter zu Kirberg ('Kyrpburg'), Nauheim und in denselben Gerichten und der Testator die Güter zu Limburg und dortherum in der Grafschaft Diez erhalten hat und jeder frei über seinen Teil verfügen kann. Die 16 Achtel Korngülte soll man im Chor des Stifts zu Limburg am Vorabend und am Tage des heiligen Erasmus mit Orgelspiel ('in organis') und wie man sonst Feste zu begehen pflegt, verdienen. Auch sollen davon zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil zu Lätare ('mytfasten') 8 Quart Wein zu einem ewigen Umtrunk ('schangk') den Stiftsherren auf den Remter gereicht werden, wenn man singt 'media vita'. - Siegel des 'Dyle' Schurgenal, Kanoniker und Pfarrers im Limburger Stift. - Geschehen in dem Jahr, der Indiktion, dem Monat und Tag, der Stunde und an der Stätte, wie oben angegeben, vor Herrn Heinrich Sure, Kanoniker im Limburger Stift, Herrn Heinrich von Montabaur, Vikar daselbst, und Henne Hartung, Bürger zu Limburg. - Johannes Fegebudel, ehelicher Kleriker Trierer Diözese, kaiserlicher Notar, bezeugt seine Anwesenheit, die Niederschrift auf Verlangen des Testators und die Beifügung seines Zeichens.

Datierung 

Limburg, 1429 Januar 11

Originaldatierung 

uff den eylfften dag des maendes zu latine genant Januarius zu vespercziit adder darbii

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit dem Signet des Notars und versehrtem Siegel der Limburger Pfarrei (3. Typ). - Rückvermerk (15. Jh.): 'Testamentum domini Johannis Hartlebi'

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 945

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde